Der Bundesrat befasst sich am 14. Februar 2020 abschließend mit den vom Bundestag beschlossenen Regeln zum Umgang mit dem Wolf und einer entsprechenden Änderung im Bundesnaturschutzgesetz. Der Webseite des Bundesrates ist bereits jetzt die entsprechende Empfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu entnehmen.
Darin heißt es (Auszug):
…“Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes begegnet erheblichen Bedenken hinsichtlich seiner Konformität in Bezug auf europarechtliche Bestimmungen und dem von der Bundesregierung postulierten Ziel, die Rechtssicherheit bei der Erteilung von Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten zu erhöhen.
Die Regelungen widersprechen in weiten Teilen dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht, was durch das jüngst ergangene Urteil des EuGH (Rechtssache C-674/17) bestätigt wurde.“…
Außerdem erneuert der Bundesrat in der Empfehlung seine Forderung nach Einführung einer Weidetierprämie.
Die abschließende Ausschussempfehlung lautet allerdings trotz der begleitenden Entschließung, die nur auffordenden Charakter hat und nicht rechtlich verbindlich ist:
„Agrarausschuss und Umweltausschuss empfehlen dem Plenum, das Gesetz zu billigen. Der Umweltausschuss rät dem Plenum zusätzlich zu einer begleitenden Entschließung.“…
Weitere Einzelheiten sind dem Originaldokument zu entnehmen (hier der Link!)
Die Auschussempfehlung finden Sie hier unter dem gleichnamigen Menuepunkt!
Quelle: bundesrat.de, Drucksache 26/1/20 vom 03.02.2020: „Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt … der 985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020“, abgerufen am 12.2.2020
(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der genannten Quellen wird keinerlei Gewähr übernommen)