FDP-Antrag abgelehnt: Der Wolf kommt nicht ins Jagdrecht – Wolfsmonitor

FDP-Antrag abgelehnt: Der Wolf kommt nicht ins Jagdrecht

Der Bundestag hat heute zwei Anträge zum Wolfsmanagement und -monitoring abgelehnt. Dazu lagen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Herdenschutz und Schutz des Menschen im ländlichen Raum – Wolfspopulation intelligent regulieren“ (Drucksache 19/594) und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen“ (Drucksache 19/584) vor.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte eine Beschlussempfehlung (Drucksache 19/3034 Buchstabe a und b) vorgelegt. Mit den Stimmen der Mehrheit des Hauses wurde der AfD-Antrag gegen das Votum der Antragsteller und bei Enthaltung der FDP abgelehnt.

Der FDP-Antrag, in dem von der Bundesregierung gefordert wurde,

  • einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem der Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wird;
  • sich auf europäischer Ebene für die Aufnahme des Wolfes in Anhang V der FFH-Richtlinie einzusetzen,  damit  der  Wolf  in  die  Verordnung  über  die  Jagdzeiten  entsprechend aufgenommen werden kann;
  • einheitliche Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring zu schaffen; und
  • zusätzliche finanzielle Mittel für die Schadensprävention und Wolfsgeschädigte bereitzustellen,

wurde in namentlicher Abstimmung mit 490 Ja-Stimmen und 149 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen ebenfalls abgelehnt.


Quellen und Links: bundestag.de am 21.2.2019: „Bundestag lehnt Anträge zum Wolfsmanagement und -monitoring ab“, (Auszüge), abgerufen am 21.2.2019, hier der Link!


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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