Karlheinz Busen – Wolfsmonitor

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FDP-Antrag abgelehnt: Der Wolf kommt nicht ins Jagdrecht

Der Bundestag hat heute zwei Anträge zum Wolfsmanagement und -monitoring abgelehnt. Dazu lagen ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Herdenschutz und Schutz des Menschen im ländlichen Raum – Wolfspopulation intelligent regulieren“ (Drucksache 19/594) und ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen“ (Drucksache 19/584) vor.

„Kein verbessertes Zusammenleben von Wolf und Mensch, wenn geschossen wird“…

Zu diesem Schluss kommt Julia Koch diese Woche im Magazin „Der Spiegel“. Koch schreibt vom Wolf als „Geburt eines modernen Fabelwesens“, das aktuell besonders durch die niedersächsische CDU-Abgeordnete Silvia Breher, dem AFD-Abgeordneten Karsten Hilse und von „FDP-Mann“ Karlheinz Busen „im grauen Jägerjanker“ zur Gefahr heraufbeschworen werde, die bejagd werden müsse.

Nordrhein-westfälische FDP ignoriert Realitäten in anderen Bundesländern!

Im jüngsten Antrag der nordrhein-westfälischen FDP-Landtagsfraktion vom 3. Mai (namentlich unterzeichnet von Christian Lindner, Christof Rasche, Karlheinz Busen und Henning Höne), wird gefordert, die Möglichkeiten des Jagdrechts bei der Wiedereinwanderung des Wolfes zu nutzen und Verbreitungsgebiete für Wölfe auszuweisen. 

Auf Deutsch: Der Wolf soll nach Ansicht der NRW-FDP ins dortige Landesjagdrecht! Auf Beobachter des Wolfgeschehens in Deutschland wirkt dieser Antrag allerdings auf den ersten Blick wie ein klassisches „Eigentor“ der FDP.