Wolfschutzverein: Schützen in Niedersachsen machen sich gegebenenfalls strafbar! – Wolfsmonitor

Wolfschutzverein: Schützen in Niedersachsen machen sich gegebenenfalls strafbar!

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) weist am Karfreitag in einer Stellungnahme darauf hin, dass sich die Schützen der Wölfe, die zurzeit in Niedersachsen zum Abschuss freigegeben worden sind, gegebenenfalls strafbar machen, sollte sich die Erteilung der Ausnahmegenehmigung als nicht rechtmäßig erweisen.


Sobald belastbare Informationen zu den Umständen, die zur Erteilung der Ausnahmegenehmigungen geführt hätten, vorlägen, werde die GzSdW alle Maßnahmen ergreifen, die juristisch möglich und geboten seien. Außerdem beklagt der Verband in der Erklärung, dass der Eindruck entstünde, die Entnahmen sollten völlig an der Öffentlichkeit vorbei durchgeführt werden.


Darüber hinaus sei die Darstellung in der Presseerklärung des Ministeriums vom 6. April, dass man – um Wölfe vom potenziellen Entnahmeort nicht durch Aktivitäten und fremde Gerüche zu verscheuchen –  Kadaver zunächst für eine begrenzte Zeit am Rissort liegen gelassen habe, angesichts der Personen, die sich rund um den Rissort aufgehalten haben, wenig plausibel.


Quelle: gzsdw.de am 10.4.2020: „Niedersachsen gibt drei Wölfe zum Abschuss frei“, abgerufen am selben Tag, hier der Link!


(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der genannten Quellen wird keinerlei Gewähr übernommen)

Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com