Noch wurde die Genehmigung zum umstrittenen, weil – so ist mancherorts zu lesen – in mancher Hinsicht nicht rechtssicheren Abschuss des Wolfes mit der Bezeichnung GW 924m vom Kieler Umweltministerium in Schleswig-Holstein nicht erteilt, dennoch macht man sich bei der Landesjägerschaft offenbar bereits Gedanken, wer den Abschuss vornehmen könnte und wie er umgesetzt werden sollte.
Interessant: Laut LN-Online drohen dem Schützen keine rechtlichen Konsequenzen, falls versehentlich der falsche Wolf erlegt werde, da es für den Jäger nicht möglich sei, letzte Sicherheit über die Identität des Tieres zu erlangen.
Die ersten Kommentare auf derselben Nachrichtenseite (siehe Link unten) dazu zielen allerdings in eine andere Richtung: Die „Initiative für die Natur“ spricht von möglicher Rechtsbeugung und stellt in Aussicht, …“entsprechende Anzeigen“ zu erstatten, wenn diese Pläne durchgesetzt werden!
Quelle: ln-online am 24.1.2019: „So plant der Landesjagdverband den Abschuss von Problemwolf GW 924m“ von Marcus Stöcklin, abgerufen am 25.1.2019, hier der Link!