Noch wurde die Genehmigung zum umstrittenen, weil – so ist mancherorts zu lesen – in mancher Hinsicht nicht rechtssicheren Abschuss des Wolfes mit der Bezeichnung GW 924m vom Kieler Umweltministerium in Schleswig-Holstein nicht erteilt, dennoch macht man sich bei der Landesjägerschaft offenbar bereits Gedanken, wer den Abschuss vornehmen könnte und wie er umgesetzt werden sollte.