Thüringens Wolfshybriden im Visier – Wolfsmonitor

Thüringens Wolfshybriden im Visier

Mit seinem Gastbeitrag hier auf Wolfsmonitor legte Christian Berge kürzlich seine Rechtsauffassung zur möglichen „Entnahme“ von Wolf-Hund-Mischlingen ausgiebig dar (hier!). Gleichzeitig nahm er Bezug darauf, dass quasi alle Managementpläne in Deutschland die Entnahme solcher Wolfshybriden, wie es sie gerade in Thüringen gibt, vorsehen.

Der Grund: Man möchte damit verhindern, dass …“die Artreinheit der Wölfe gefährdet wird, wenn diese Mischlinge sich mit wilden Wölfen verpaaren“, so Berges Worte.

Hierauf soll nun nachfolgend noch einmal etwas präziser Bezug genommen werden. Schaut man beispielsweise in den aktuellen Wolfsmanagementplan des Landes Thüringen, so heißt es dort zum Thema Wolfshybriden:

„Zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden sind aus artenschutzrechtlichen Gründen aus der Population zu entnehmen. Für die entsprechende Ausnahmegenehmigung ist die jeweilige UNB (Untere Naturschutzbehörde) zuständig. Die Entnahme wird durch eine erfahrene Person vorgenommen.“ (*1)

In einer Veröffentlichung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN-Skripten 201 von 2007) “Leben mit Wölfen – Leitfaden für den Umgang mit einer konfliktträchtigen Tierart in Deutschland“, geschrieben von Ilka Reinhardt und Gesa Kluth, heißt es dazu auf der Seite 107:

„Aus Sicht des internationalen Artenschutzes gibt es gegenwärtig keinen Zweifel daran, dass Hybridisierungen zwischen Wölfen und Haushunden unerwünscht sind und unter allen Umständen vermieden werden sollten. Wenn es bereits zu Hybridisierungen gekommen ist, sollten alle möglichen Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Ausbreitung von Haushundgenen in der Wolfspopulation zu verhindern. Das bedeutet praktisch, die schnellstmögliche Entfernung der Hybriden aus der Natur.“…

…und weiter:

„Im Manifest zum Schutz der Wölfe, herausgegeben von der Wolf Specialist Group der Species Survival Commission der IUCN, wird Hybridisierung zwischen Wölfen und Hunden klar abgelehnt und auf Grund der möglicherweise auftretenden negativen Effekte als schädlich für den Schutz der Art Wolf angesehen. International herrscht also im Wolfsschutz Einigkeit darüber, dass Hybridisierung zwischen Wölfen und Hunden unerwünscht und für Wolfspopulationen nachteilig ist. Entsprechend ist es Standard im Wolfsmanagement, auftretende Hybriden aus der Natur zu entfernen.“…

…und später:

„Wird der Hybridverdacht von Experten bestätigt, sollte alles getan werden, um die Tiere aus der Natur zu entnehmen.“…

…sowie:

„Eine weitere Möglichkeit ist der Lebendfang und das anschließende Einschläfern der Tiere in Narkose.“ …

…außerdem:

„Das Entfernen von Hybriden aus der Natur muss unbedingt von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Vielen Menschen ist nicht verständlich, dass aus Artenschutzgründen Maßnahmen unternommen werden, die dem Wohl eines Individuums zuwider laufen. Den meisten ist der Tierschutz intuitiv näher als der Artenschutz. 

Hier aber wird aus Artenschutzgründen etwas getan, das dem Tierschutzgedanken widerspricht. Die Erfahrung aus Sachsen zeigt jedoch, dass man diese Gründe durchaus erklären und der Bevölkerung plausibel machen kann.

Wie die Auswertung der damaligen Presseberichte ergab, wurde das Thema in der Presse überwiegend sachlich dargestellt (STOEPEL 2006). Dazu war allerdings ein enormer personeller und zeitlicher Aufwand nötig. Um die erforderliche Akzeptanz für diese Maßnahmen bei der Bevölkerung zu schaffen, bedarf es Fachleuten, die für die Medien ansprechbar sind und ihnen komplizierte Zusammenhänge allgemeinverständlich darstellen können.

Der bei Vorträgen von der Bevölkerung am häufigsten geäußerte Vorschlag zu diesem Thema war, die Hybriden zu sterilisieren und wieder in die Freiheit zu entlassen. Der Vorschlag ist grundsätzlich nicht unberechtigt, wäre damit doch das Problem gelöst, ein Eindringen von Hundegenen in die Wolfspopulation zu verhindern.

Allerdings hätte ein Belassen der Hybriden in freier Natur die Akzeptanz der Jägerschaft für den Schutz des Wolfes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch weiter verringert. Bei Vorträgen zeigten Jäger durchweg Unverständnis dafür, dass sie Hybriden nicht schießen dürfen. Noch heute halten sich in der Oberlausitzer Jägerschaft hartnäckig Gerüchte über die Existenz von Hybriden, die aus Kreisen der Wolfsgegner immer wieder geschürt  werden.

Darüber hinaus ist auch wegen der zu erwartenden Konflikte mit Hybriden (z.B. Übergriffe auf Haustiere) von einem Belassen der Tiere in freier Natur abzuraten.“ (*2)


Wolfsexperte Ulrich Wotschikowsky schrieb darüber hinaus auf seinem Blog „Wolfsite“ im Dezember 2014 zum Thema Hybriden:

…“Sind Hybriden gefährlich? Das hängt davon ab, wer ihre Mutter ist. Ist es eine frei lebende Wölfin, so lernen die Welpen von ihr, dass man den Menschen meiden muss. Ist es eine Hündin, die ihre Welpen im Dorf oder gar im Haus aufzieht, so wachsen Hybriden in unmittelbarer Gemeinschaft mit Menschen heran und entwickeln keine Distanz, tragen aber den hohen inneren Widerstand ihres Vaters gegen eine Zähmung in sich. Solche Tiere sind eine Gefahr für Menschen.“… (*3)

Weitere Hinweise zum Umgang mit Wolfshybriden sind außerdem den von der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) herausgegebenen „Vollzugshinweisen zum Artenschutzrecht“ aus dem Jahr 2010 zu entnehmen. (*4)

Der aufmerksame Leser bemerkt nach der Lektüre dieser Zeilen schnell: Es handelt sich insgesamt gesehen um eine durchaus nicht vergnügungssteuerpflichtige, weil recht komplizierte Angelegenheit, mit der sich die Verantwortlichen in Thüringen gerade auseinandersetzen müssen. Von dieser Stelle aus wünschen wir ihnen dabei abschließend eine weise Entscheidung!

Quellen:

(*1) Wolfsmanagementplan Thüringen, apps.thueringen.de, abgerufen am 24.10.2017, hier der Link!

(*2) Ilka Reinhardt und Gesa Kluth: „Leben mit Wölfen“, BfN-Skripten 201 aus 2007, abgerufen am 24.10.2017, hier der Link!

(*3) Wolfsite von Ulrich Wotschikowsky: „Hybriden im Visier“ vom 20.12.2014, abgerufen am 24.10.2017, hier der Link!

(*4) Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA): „Vollzugshinweisen zum Artenschutzrecht“ (2010), abgerufen am 24.10.2017, hier der Link!


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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