Während in Brandenburg immer mehr Einzelheiten zu den Umständen des von einem holländischen Jäger erschossenen Wolfes bekannt werden, spitzt sich die Lage in Schleswig-Holstein zu: Dort soll ein Antrag auf die „Entnahme“ des Wolfsrüden mit der offiziellen Bezeichnung GW 294m genehmigt werden. In Niedersachsen streitet der NABU überdies darum, wie künftig mit den Wölfen umzugehen ist.
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Thüringens Wolfshybriden im Visier
Mit seinem Gastbeitrag hier auf Wolfsmonitor legte Christian Berge kürzlich seine Rechtsauffassung zur möglichen „Entnahme“ von Wolf-Hund-Mischlingen ausgiebig dar (hier!). Gleichzeitig nahm er Bezug darauf, dass quasi alle Managementpläne in Deutschland die Entnahme solcher Wolfshybriden, wie es sie gerade in Thüringen gibt, vorsehen.