Freundeskreis freilebender Wölfe spricht sich „absolut gegen die Idee „Wolf im Jagdrecht“ aus.“ – Wolfsmonitor

Freundeskreis freilebender Wölfe spricht sich „absolut gegen die Idee „Wolf im Jagdrecht“ aus.“

Der Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. reagiert auf die Forderung des Deutschen Jagdverbandes, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, mit folgender Meldung (im Wortlaut):

Antwort des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. zum Positionspapier des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV)

Der Wolf in Deutschland
Der Jagdverband hat am 22.3.2018 ein selbst in der Jägerschaft umstrittenes Positionspapier herausgebracht, welches in sich widersprüchlicher nicht sein kann. In dem Positionspapier wird von einer Dynamik der Ausbreitung von 30% geschrieben die selbst Optimisten nicht erwartet hätten. Dazu muss erwähnt werden, dass in dem Skript: 201 von Ilka Reinhardt und Gesa Kluth, herausgegeben vom Bundesamt für Naturschutz, bereits 2007 Beispiele genannt wurden, dass sich Wölfe um den Faktor etwa 30%/Jahr in geeigneten und wolfsfreien Gebieten vermehren.

Die Zunahme von 30% zeigt auch, bei einer durchschnittlichen Geburtenrate von 6 Welpen, dass die Sterblichkeitsrate der Welpen sehr hoch ist und nur jeder 10. Welpe jemals ein neues Rudel gründet. Zum Thema Population muss ein Missverständnis ausgeräumt werden. Unsere Westpolnisch – Deutsche, sogenannte Zentraleuropäische Flachland Population (ZEP) stammt von den Baltischen Wölfen ab, aber es gibt nur gelegentlich einen genetischen Austausch. Damit handelt es sich wissenschaftlich um 2 Populationen. Das Zusammenwachsen der Populationen wäre für die Zukunft wünschenswert.


Zu den Forderungen der Jägerschaft im 1. Abschnitt: Die Bundesregierung wird vom DJV aufgefordert ein wissenschaftliches länderübergreifendes Monitoring aufzubauen.


Es ist nicht klar was mit dieser Forderung gemeint ist. Soll der Bund die Länderaufgaben übernehmen? Wir vom Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. erwarten, dass die von den Ländern mitgetragene und vom Bund eingerichtete Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) gestärkt wird und langfristiger durch Verträge planen kann.


Aus unserer Sicht ist ein Management ein kontrollierter Umgang der Behörden mit den Wölfen. Das kann jeweils nur die verantwortliche Behörde leisten. Ein Management in Sachen Bestandskontrolle oder Bewirtschaftung des Wolfes lehnen wir vom Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. ab. Der DJV fordert, dass mehr Labore mit der Genanalyse beauftragt werden auch um das Institut Senckenberg nachzukontrollieren.


Mit dem Institut Senckenberg haben wir ein Genlabor im DBBW – Verbund, welches international anerkannt ist und es unserer Meinung nach bisher nicht den geringsten Zweifel an dessen Glaubwürdigkeit ergeben hat. Sollten berechtigte Zweifel an den Ergebnissen dieses Labors bestehen, gibt es auch im Ausland geeignete Labore, die eine ähnliche Datenbank aufweisen um Stichproben nachzukontrollieren. Zum Monitoring gehört auch, dass die Verwandtschaftsverhältnisse unter den Wölfen erkannt werden und dazu kann nur eine Datenbank pro Land angelegt werden. Es ist natürlich wichtig, dass sich die Labore international vernetzen. Ein Genlabor, welches 1000 x weniger DNA Marker untersucht, ist in unseren Augen nicht geeignet.


Abschnitt: Umfassendes Wildtiermanagement

Der DJV fordert ein ganzheitliches Wildtiermanagement. Bei dieser Forderung widerspricht sich der DJV. Dieser fordert einerseits, berechtigter Weise, die Rotwildbezirke aufzuheben und fordert andererseits dem Wolf Gebiete zu verwehren. Das passt aus unserer Sicht nicht zu einem ganzheitlichen Wildtiermanagement. Wölfe legen zum Teil hunderte Kilometer zurück um ein eigenes Revier zu finden und ein Rudel zu übernehmen oder neu zu gründen. Dieses natürliche Verhalten bedeutet auch die Überquerung von z.B. eingedeichten Flüssen. Da sich Wölfe nicht an den Betretungsverboten solcher Habitate halten, kommen die Nutztierhalter um einen Herdenschutz nicht herum und dieser muss in der Anschaffung und Unterhalt unserer Meinung nach deutlicher gefördert werden.

Zu den Forderungen des DJV: Die Rotwildbewirtschaftungsgebiete sind nach Meinung des DJV aufzulösen.

Das unterstützen wir uneingeschränkt. Das Muffelwild verdient nach Meinung des DJV ein Schutz- und Erhaltungskonzept. Das Muffelwild ist als Gebirgsschaf nicht in der Lage, sich im Flachland gegen den natürlich vorkommenden Prädator Wolf zu wehren und überhaupt mit dem weichen Boden klar zu kommen. Mitglieder aus dem Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. haben sich angeboten, sollte es Fangaktionen und Verbringung in ein Gehege der Göhrde- Mufflons geben, hier zu helfen. In freier Natur kann das Gebirgsschaf nur in geeigneten Gebieten überleben, für die es sich im Laufe der Evolution her angepasst hat.

Außerdem fordert der DJV die Regulierung des Schalenwildes nach ökonomischen Gesichtspunkten.

Hier sieht der DJV den Wolf als Problem. Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. sieht in dem Wolf einen Schlichter zwischen den Anliegen der Forstverwaltung und den Jägerschaften, die sich seit Jahren nicht über die vertretbare Dichte des Schalenwildes einigen können. Unser Schalenwild hat sich seit Hunderttausenden von Jahren zusammen mit den Beutegreifern wie dem Wolf entwickelt. Der Wolf wird also helfen, die natürliche Dichte an Schalenwild zu finden.


Wir möchten den DJV auch an den Ansatz in diesem Positionspapier erinnern, dass ein ganzheitliches Wildtiermanagement gefordert wird. Der DJV fordert die Entnahme von Wolfhybriden. Das sehen wir auch als notwendig, um die Population zu schützen. Die Entnahme muss aber behördlich organisiert werden um Fehler zu vermeiden. Es gibt die Möglichkeit, von der auch Gebrauch gemacht wurde, Hybriden im jetzigen Schutzstatus zu entnehmen. Eine Entnahme in Gefangenschaft oder als Abschuss sollte unserer Meinung nach wissenschaftlich begleitet werden. Der Schutzstatus hilft hierbei.


Abschnitt Transparenz im Umgang mit Monitoring-Daten

Die Jägerschaft fordert ein aktives Monitoring mit vermehrter Einbindung von Jägern. Wir fordern auch ein aktives Monitoring, das zum Teil bisher nicht erfolgt. Hier sollten sich die Jägerschaften als Naturschutzverband sehen und nicht plötzlich vorschieben, dass dazu der Wolf ins Jagdrecht müsste. Im Moment herrscht noch oft das Denken vor, dass ein Jäger nicht ohne Absprache und Genehmigung des jeweiligen Revierinhabers dort nach Spuren suchen kann.

In den Kreisen der Wolfsberater/Wolfsbetreuer sind bereits jetzt sehr viele Jäger etabliert und erfüllen eine wichtige Aufgabe. Ein Jagdscheininhaber ist aber unserer Meinung nach nicht automatisch ohne weitere Ausbildung befähigt, als Wolfsberater/Wolfsbetreuer zu arbeiten.


Der DJV fordert eine jährliche Überprüfung des Erhaltungszustandes der Wölfe. In Deutschland gibt es gerade durch das DBBW einen jährlichen Bericht über die Meldungen der einzelnen Bundesländer. Dass die EU nur alle 6 Jahre einen Statusbericht zu geschützten Tieren einfordert, können wir von Deutschland aus nicht direkt ändern. Dazu müssen evtl. Kapazitäten in Europa neu geschaffen werden. Sollte rechnerisch der Erhaltungszustand der Wölfe in Deutschland gesichert sein, ergibt sich daraus keinen vernünftigen Grund Wölfe zum Abschuss frei zu geben. Deshalb können wir die Forderung des DJV nicht nachvollziehen.


Abschnitt Aufklärung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit

Der DJV erwartet eine realistischere Öffentlichkeitsarbeit, weil nach deren Meinung die Probleme zunehmen. Es ist nicht erkennbar, dass sich die Wölfe mittlerweile anders verhalten als die ersten in Deutschland angekommenen Wölfe. Bereits die ersten Wölfe sind in der Nacht teilweise auf menschenleeren Straßen durch Ortschaften gelaufen. Allerdings muss im Auge behalten werden, dass vermehrt auch außerhalb der Truppenübungsplätze Wölfe ihre Jungen aufziehen. Eine Regelung darüber, was verbotenes Nachstellen ist, fehlt allerdings in der Gesetzgebung um geschützte Tiere nicht zu sehr an den Menschen zu gewöhnen.

Zu den Forderungen des DJV

Bund und Länder sollen nach Willen des DJV ein einheitliches Vorgehen im Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen entwickeln. Diese Forderung tragen wir bei einzelnen Wölfen mit. Wenn ein ganzes Rudel betroffen ist, müssen die Auffälligkeiten auch bei allen Wölfen des Rudels vorhanden sein. Bei dem heutigen Monitoring, wo Rudel zwar erfasst werden aber nicht alle Individuen bekannt sind, ist die Entnahme ganzer Rudel abzulehnen.

Die Definition „Auffälliger Wolf“ bedarf ein wissenschaftliches Fundament mit Beteiligung aller Interessenvertreter. Ein Vorgehen, das sich bei der Entwicklung der Managementpläne bewährt hat. Die Einschätzung ob und wann es sich bei Nahbegegnungen mit Menschen oder beim Reißen von Haustieren trotz empfohlener Herdenschutzmaßnahmen (der über den Grundschutz hinaus geht) um ein problematisches Verhalten handelt und Managementmaßnahmen erfordert, sollte die DBBW zusammen mit den zuständigen Vertretern der Länder treffen.


Sollte bei der Definition „Auffälliger Wolf“ ein politisches Ergebnis mit Beteiligung von Lobbyisten sein, dann ist die Akzeptanz des Managements in Gefahr. Es gab in Deutschland bereits Entnahmen, die auf die die Anwendung der Managementpläne beruhen. Hier hat sich die Beteiligung der Interessenvertreter in der Entwicklung der Pläne als gut erwiesen, da die schweren Entscheidungen mitgetragen wurden.


Zum Abschnitt Wie geht es weiter?

Der DJV behauptet, dass die Wölfe sich in unserer „Zivilisationsgesellschaft“ grundsätzlich nicht selbst regulieren. Die Ergebnisse des bisherigen Monitorings weisen allerdings auf, dass Wölfe ihr natürliches Revierverhalten auch in Deutschland beibehalten. Das ist die natürliche Regulierung des Wolfsbestandes. Und Schweden wird vom DJVs als Vorbild genannt, weil sie ihren Abschuss der Wölfe als Schutzjagd bezeichnen. Nicht umsonst hat Schweden Verfahren in der EU am Laufen, weil es eine jährlich willkürliche Festlegung von Wolfsabschüssen vorgibt. Das hat auch mit der vom DJV geforderten Ganzheitlichkeit im Wildtiermanagement nichts zu tun.

Außerdem fordert der DJV den Wolf ins Jagdrecht zu überführen und die Rechte der Jäger zu schützen. Diese Forderung ist schlicht unverantwortlich und gefährdet die gewachsene Zusammenarbeit der Interessenvertreter in den Arbeitskreisen. Ein Wolfsrevier ist außerdem so groß wie 250 dann zuständige Einzeljagdreviere und verhindert dadurch ein übergreifendes Management.


Wir sprechen uns absolut gegen die Idee „Wolf im Jagdrecht“ aus.


Dann fordert der DJV die Regulierung schwer verletzter Wölfe. Es gibt im Jagdrecht kein revierübergreifendes Notfallsystem. Ein Jäger darf nur in seinem Revier jagdbares Wild töten. Viele Menschen die mit Tierrettung zu tun haben wissen, dass es oft nicht möglich ist, den zuständigen Revierinhaber kurzfristig an den Ort des verletzten Tieres zu holen. Eine bundesweite Richtlinie zum Umgang mit tödlich verletzten Tieren, egal ob es sich um bejagbare Arten oder um geschützte Tiere handelt, ist zu wünschen. Im Übrigen gibt es bei Haustieren wie Hund, Katze, Schaf, und so weiter auch keine Zuständigkeit.


Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. sieht zum Thema, wie es weiter geht, den Herdenschutz im Mittelpunkt. Dieser soll wie oben erwähnt besser gefördert und weiter entwickelt werden. Wenn die EU- Subventionen bei den Landwirten und Nutztierhaltern, wie Schäfern, verstärkt ankommen anstatt die Agrarindustrie auszubauen, hilft es den Nutztierhaltern, die ihre Tiere artgerecht halten und schützen.


Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.

Der Vorstand.
Ansprechpartner:
Uwe Martens
Stellvertretender Vorsitzender