Antwort des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. zum Positionspapier des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV)
Die Zunahme von 30% zeigt auch, bei einer durchschnittlichen Geburtenrate von 6 Welpen, dass die Sterblichkeitsrate der Welpen sehr hoch ist und nur jeder 10. Welpe jemals ein neues Rudel gründet. Zum Thema Population muss ein Missverständnis ausgeräumt werden. Unsere Westpolnisch – Deutsche, sogenannte Zentraleuropäische Flachland Population (ZEP) stammt von den Baltischen Wölfen ab, aber es gibt nur gelegentlich einen genetischen Austausch. Damit handelt es sich wissenschaftlich um 2 Populationen. Das Zusammenwachsen der Populationen wäre für die Zukunft wünschenswert.
Zu den Forderungen der Jägerschaft im 1. Abschnitt: Die Bundesregierung wird vom DJV aufgefordert ein wissenschaftliches länderübergreifendes Monitoring aufzubauen.
Es ist nicht klar was mit dieser Forderung gemeint ist. Soll der Bund die Länderaufgaben übernehmen? Wir vom Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. erwarten, dass die von den Ländern mitgetragene und vom Bund eingerichtete Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) gestärkt wird und langfristiger durch Verträge planen kann.
Aus unserer Sicht ist ein Management ein kontrollierter Umgang der Behörden mit den Wölfen. Das kann jeweils nur die verantwortliche Behörde leisten. Ein Management in Sachen Bestandskontrolle oder Bewirtschaftung des Wolfes lehnen wir vom Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. ab. Der DJV fordert, dass mehr Labore mit der Genanalyse beauftragt werden auch um das Institut Senckenberg nachzukontrollieren.
Mit dem Institut Senckenberg haben wir ein Genlabor im DBBW – Verbund, welches international anerkannt ist und es unserer Meinung nach bisher nicht den geringsten Zweifel an dessen Glaubwürdigkeit ergeben hat. Sollten berechtigte Zweifel an den Ergebnissen dieses Labors bestehen, gibt es auch im Ausland geeignete Labore, die eine ähnliche Datenbank aufweisen um Stichproben nachzukontrollieren. Zum Monitoring gehört auch, dass die Verwandtschaftsverhältnisse unter den Wölfen erkannt werden und dazu kann nur eine Datenbank pro Land angelegt werden. Es ist natürlich wichtig, dass sich die Labore international vernetzen. Ein Genlabor, welches 1000 x weniger DNA Marker untersucht, ist in unseren Augen nicht geeignet.
Abschnitt: Umfassendes Wildtiermanagement
Zu den Forderungen des DJV: Die Rotwildbewirtschaftungsgebiete sind nach Meinung des DJV aufzulösen.
Außerdem fordert der DJV die Regulierung des Schalenwildes nach ökonomischen Gesichtspunkten.
Hier sieht der DJV den Wolf als Problem. Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. sieht in dem Wolf einen Schlichter zwischen den Anliegen der Forstverwaltung und den Jägerschaften, die sich seit Jahren nicht über die vertretbare Dichte des Schalenwildes einigen können. Unser Schalenwild hat sich seit Hunderttausenden von Jahren zusammen mit den Beutegreifern wie dem Wolf entwickelt. Der Wolf wird also helfen, die natürliche Dichte an Schalenwild zu finden.
Wir möchten den DJV auch an den Ansatz in diesem Positionspapier erinnern, dass ein ganzheitliches Wildtiermanagement gefordert wird. Der DJV fordert die Entnahme von Wolfhybriden. Das sehen wir auch als notwendig, um die Population zu schützen. Die Entnahme muss aber behördlich organisiert werden um Fehler zu vermeiden. Es gibt die Möglichkeit, von der auch Gebrauch gemacht wurde, Hybriden im jetzigen Schutzstatus zu entnehmen. Eine Entnahme in Gefangenschaft oder als Abschuss sollte unserer Meinung nach wissenschaftlich begleitet werden. Der Schutzstatus hilft hierbei.
Abschnitt Transparenz im Umgang mit Monitoring-Daten
In den Kreisen der Wolfsberater/Wolfsbetreuer sind bereits jetzt sehr viele Jäger etabliert und erfüllen eine wichtige Aufgabe. Ein Jagdscheininhaber ist aber unserer Meinung nach nicht automatisch ohne weitere Ausbildung befähigt, als Wolfsberater/Wolfsbetreuer zu arbeiten.
Der DJV fordert eine jährliche Überprüfung des Erhaltungszustandes der Wölfe. In Deutschland gibt es gerade durch das DBBW einen jährlichen Bericht über die Meldungen der einzelnen Bundesländer. Dass die EU nur alle 6 Jahre einen Statusbericht zu geschützten Tieren einfordert, können wir von Deutschland aus nicht direkt ändern. Dazu müssen evtl. Kapazitäten in Europa neu geschaffen werden. Sollte rechnerisch der Erhaltungszustand der Wölfe in Deutschland gesichert sein, ergibt sich daraus keinen vernünftigen Grund Wölfe zum Abschuss frei zu geben. Deshalb können wir die Forderung des DJV nicht nachvollziehen.
Abschnitt Aufklärung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit
Zu den Forderungen des DJV
Die Definition „Auffälliger Wolf“ bedarf ein wissenschaftliches Fundament mit Beteiligung aller Interessenvertreter. Ein Vorgehen, das sich bei der Entwicklung der Managementpläne bewährt hat. Die Einschätzung ob und wann es sich bei Nahbegegnungen mit Menschen oder beim Reißen von Haustieren trotz empfohlener Herdenschutzmaßnahmen (der über den Grundschutz hinaus geht) um ein problematisches Verhalten handelt und Managementmaßnahmen erfordert, sollte die DBBW zusammen mit den zuständigen Vertretern der Länder treffen.
Sollte bei der Definition „Auffälliger Wolf“ ein politisches Ergebnis mit Beteiligung von Lobbyisten sein, dann ist die Akzeptanz des Managements in Gefahr. Es gab in Deutschland bereits Entnahmen, die auf die die Anwendung der Managementpläne beruhen. Hier hat sich die Beteiligung der Interessenvertreter in der Entwicklung der Pläne als gut erwiesen, da die schweren Entscheidungen mitgetragen wurden.
Zum Abschnitt Wie geht es weiter?
Außerdem fordert der DJV den Wolf ins Jagdrecht zu überführen und die Rechte der Jäger zu schützen. Diese Forderung ist schlicht unverantwortlich und gefährdet die gewachsene Zusammenarbeit der Interessenvertreter in den Arbeitskreisen. Ein Wolfsrevier ist außerdem so groß wie 250 dann zuständige Einzeljagdreviere und verhindert dadurch ein übergreifendes Management.
Wir sprechen uns absolut gegen die Idee „Wolf im Jagdrecht“ aus.
Dann fordert der DJV die Regulierung schwer verletzter Wölfe. Es gibt im Jagdrecht kein revierübergreifendes Notfallsystem. Ein Jäger darf nur in seinem Revier jagdbares Wild töten. Viele Menschen die mit Tierrettung zu tun haben wissen, dass es oft nicht möglich ist, den zuständigen Revierinhaber kurzfristig an den Ort des verletzten Tieres zu holen. Eine bundesweite Richtlinie zum Umgang mit tödlich verletzten Tieren, egal ob es sich um bejagbare Arten oder um geschützte Tiere handelt, ist zu wünschen. Im Übrigen gibt es bei Haustieren wie Hund, Katze, Schaf, und so weiter auch keine Zuständigkeit.
Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. sieht zum Thema, wie es weiter geht, den Herdenschutz im Mittelpunkt. Dieser soll wie oben erwähnt besser gefördert und weiter entwickelt werden. Wenn die EU- Subventionen bei den Landwirten und Nutztierhaltern, wie Schäfern, verstärkt ankommen anstatt die Agrarindustrie auszubauen, hilft es den Nutztierhaltern, die ihre Tiere artgerecht halten und schützen.
Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.