Ist das „Positionspapier Wolf“ des Deutschen Jagdverbandes ein verkleidetes Strategiepapier? – Wolfsmonitor

Ist das „Positionspapier Wolf“ des Deutschen Jagdverbandes ein verkleidetes Strategiepapier?

Auf dem diesjährigen Bundesjägertag in Dresden verabschiedete der Deutsche Jagdverband (DJV) ein „Positionspapier zur Rückkehr des Wolfes nach Deutschland“ (hier der Link zum Papier über die Webseite des DJV). Damit wird das nun bereits im Frühjahr 2014 vorgestellte „Eckpunktepapier zum künftigen Management des Wolfes“ (hier der Link) des DJV ergänzt.

Kommentar
Bereits das gut eine DIN A 4-Seite umfassende „Eckpunktepapier“ liest sich, als habe die Dachorganisation aller Landesjagdverbände (außer Bayern) mit insgesamt rund 245.000 Jägern ein Akzeptanzproblem. Die Forderung nach Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitiger Akzeptanz zwischen den am Wolfsmanagement Beteiligten in diesem Papier lässt darauf schließen, dass bis dahin der Umgang miteinander scheinbar verschlossen, unehrlich und ignorant war – was erst einmal aufhorchen lässt.
Das nun veröffentlichte „Positionspapier“ wird leider der eigenen Forderung aus dem Vorjahr nur wenig gerecht, denn es offenbart, dass nicht zuletzt die Jagdfunktionäre selbst ein Problem damit haben, Gegebenheiten zu akzeptieren. Oder die Verfasser des Papiers haben sich – was auch nicht auszuschließen ist – während der Vorbereitung einfach nur unzureichend informiert. Wolfsmonitor kann an dieser Stelle nicht jedes einzelne Argument des Positionspapiers auf die Goldwaage legen, zwei Argumentationslinien des Jagdverbandes müssen jedoch kurz aufgegriffen und kommentiert werden.

Akzeptanzschwierigkeiten des Jagdverbandes
So legt der DJV für sich fest, dass die deutsch-westpolnische Subpopulation an der Westgrenze des zusammenhängenden nordosteuropäisch/ baltischen Wolfsvorkommens lebt, dessen „günstiger Erhaltungszustand“ bereits „über Jahre nachgewiesen ist“. Die Bundesregierung wird deshalb dazu aufgefordert, die Bemühungen zum Aufbau eines wissenschaftlich belastbaren Wolfmonitorings in Abstimmung mit Polen fortzusetzen und mit weiteren europäischen Nachbarn aufzunehmen, damit mittelfristig ein gemeinsames grenzüberschreitendes Management möglich wird. Im weiteren Verlauf des Dokuments wird außerdem gefordert, dass künftig die bereits bestehenden Regelungen des Artikels 16 der FFH- Richtlinie „konsequent zur Anwendung kommen“ und abschließend, dass der Wolf baldmöglichst aus dem Anhang IV (streng geschützt) in den Anhang V (weniger geschützt) der FFH-Richtlinie zu übernehmen ist.
Als aufmerksamer Leser des Positionspapiers möchte man es manchmal nicht so recht glauben, was man da liest, scheint es doch, als seien die Jagdfunktionäre nicht so recht im Bilde darüber, was sich aktuell im Wolfsmanagement so tut, bzw. kürzlich getan hat.


Zentraleuropäische Tieflandpopulation eigenständige Wolfspopulation
Sowohl in dem Linnell-Dokument, das der Jagdverband selbst als Quelle zitiert und das ich hier in einer auf der Webseite www.kora.ch frei zugänglichen, jedoch unautorisierten Rohfassung einmal verlinke (wobei angemerkt werden muss, dass dieses Dokument keine Rechtsverbindlichkeit hat), als auch wissenschaftlich gesehen, handelt es sich bei den „deutschen Wölfen“ um Exemplare einer selbstständigen deutsch-polnischen „zentraleuropäischen Tieflandpopulation. Das bestätigte kürzlich Frau Dr. Elsa Nickel, die Leiterin der Abteilung N, Naturschutz und Nachhaltige Naturnutzung im BMU, in einem Schreiben an das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, in dem es heißt:


…Verschiedentlich wird vertreten, dass die in Deutschland vorkommenden Wölfe Teil einer einzigen Population seien, die bis ins Baltikum reiche; diese erfülle in ihrer Gesamtheit die Anforderungen, die an einen günstigen Erhaltungszustand zu stellen seien; daher komme für diese Population auch eine Herabstufung in Anhang V FFH-Richtlinie in Betracht. Ich teile diese Auffassung nicht. Vielmehr ordne ich die im Nordosten Deutschlands vorkommenden Wölfe der sog. Zentraleuropäischen Tieflandpopulation (ZEP; ehedem Deutsch- Westpolnische Population) zu. Die ZEP ist eine eigenständige Population, die auch geografisch durch einen breiten, nahezu wolfsfreien Korridor in Polen von der Baltischen Population getrennt ist. Zwar ist eine Zuwanderung von einzelnen Individuen aus der Baltischen Population dokumentiert. Deren gegenwärtiger Umfang reicht aber nicht aus, um die beiden Bestände als populationsbiologische Einheit einzustufen. So belegen die bisher vorliegenden Analysen, dass in Deutschland kein panmiktischen Verhältnisse bestehen, der Wolfsbestand in Brandenburg, Sachsen und Westpolen sich daher weitgehend aus sich selbst rekrutiert und die Rudel eng miteinander verwandt sind. Auch ist die ZEP noch weit von der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands entfernt….“.


Fortschritte im Wolfsmanagement bereits sichtbar
Die geforderte grenzübergreifende Zusammenarbeit im Wolfsmanagement – insbesondere mit Polen – funktioniert im Übrigen bereits sehr gut, das sollte auch der DJV anerkennen. Sicherlich gibt es immer etwas zu verbessern, aber allein die Feststellung, dass die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks Ende Mai die Aufstellung eines „Beratungs- und Dokumentationszentrums Wolf“ auf Ebene des Bundes ankündigte, lässt weitere Verbesserungen auch in der internationalen Zusammenarbeit erwarten. Außerdem beweist das kürzlich veröffentlichte BfN-Skript mit der Nummer 398 und dem Titel „standards for the monitoring of the central european wolf population in Germany and Poland“ (hier der Link), dass bereits kräftig grenzübergreifend zusammengearbeitet wird. Und auch die Spezialistengruppe der „Large Carnivore Initiative for Europe“, der unter anderem die deutschen Wolfsfachleute Ilka Reinhardt und Ulrich Wotschikowsky angehören (siehe Link), existiert nicht erst seit gestern. Das dürfte auch den Verbandsvertretern nicht verborgen geblieben sein, da gerade sie sich in ihrem Positionspapier auf ein Dokument dieser Experten berufen.
Ist man also einigermaßen aktuell über die Entwicklungen im nationalen und grenzübergreifenden Wolfsmanagement informiert, drängt sich einem kritischen Geist die Frage auf, wer nun die im Eckpunktepapier vom DJV geforderte gegenseitige Akzeptanz eigentlich vermissen lässt?

Jagdverband arbeitet auf Ausnahmegenehmigung hin
Werfen wir also noch mal einen Blick auf die Forderung des DJV, dass künftig die bereits bestehenden Regelungen des Artikels 16 der FFH- Richtlinie „konsequent zur Anwendung kommen“ sollen und der Wolf baldmöglichst aus dem Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie zu „übernehmen ist“. Mal abgesehen davon, dass die Erwartungshaltung, den Wolf nun schnell in den Anhang V der Richtlinie zu übernommen – was aufgrund der gerade beschriebenen Sichtweise des BMU kurzfristig höchst unrealistisch ist und deshalb weltfremd klingt  – müssen mehrere Voraussetzungen – auch das besagt das eben zitierte Linnell-Papier auf der Seite 28 ff – erfüllt sein, um den Artikel 16 zu Anwendung zu bringen.

Beim Artikel 16 der FFH-Richtlinie handelt es sich nämlich um eine „Ausnahmegenehmigung“, die eine Abweichung vom Artikel 12 der FFH-Richtlinie ermöglicht. Das heißt nichts anderes, als dass der Wolf bereits heute bejagt werden könnte, vorausgesetzt, die „zuständigen nationalen Behörden“ kommen zu dem Schluss, dass folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
1) Es muss eine Notwendigkeit für die Ausnahmeregelung vorliegen;
2) Es darf keine anderweitige zufriedenstellende Lösung als die Ausnahmeregelung geben; und
3) …es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Ausnahmegenehmigung keine nachteiligen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art haben wird (Anm. d. R.: Dazu sind aussagekräftige Managementpläne mit verlässlichen Populationszahlen quasi unabdingbar, ansonsten sind derartige Nachweise überhaupt nicht möglich. Das wirft sogleich die Frage auf: Werden deshalb vom DJV weitere Anstrengungen bezüglich eines wissenschaftlich belastbaren Monitorings gefordert?).

Es lohnt sich an dieser Stelle, einmal selbst einen Blick in das Linnell-Papier und insbesondere auf die Seiten 29 bis 32 zu werfen, da dort ziemlich genau beschrieben wird, unter welchen Umständen die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und der Wolf – auch bereits heute – bejagt werden könnte.
Zusammenfassend kann das Positionspapier deshalb als Bestreben der Jagdfunktionäre identifiziert werden, die Wölfe in Deutschland – durchaus FFH-Richtlinienkonform – schnellstmöglich legal bejagen zu dürfen, obwohl das in keiner Zeile direkt so zu lesen ist. Somit kann das Positionspapier gleichzeitig als Strategiepapier uminterpretiert werden. Ein Schelm also, wer etwas Böses dabei denkt?

Akzeptanzprobleme
Zurück zum Akzeptanzproblem. Es sieht also so aus, als wolle der Deutsche Jagdverband manche Gegebenheit – wie z.B. eine eigenständige zentraleuropäische Tieflandpopulation – trotz vorliegender wissenschaftlicher Argumente und politischer Statements nicht akzeptieren. Dabei fangen die angekündigten und angefangenen Maßnahmen der für das Wolfsmanagement Verantwortlichen Ministerien und Behörden gerade erst an, Früchte zu tragen, wie eine aktuelle Meldung aus Niedersachsen zeigt, die eine erste erfolgreiche Besenderung eines Munsteraner Wolfes bestätigt (Wolfsmonitor informierte). Wer jedoch als Verband derartige Bemühungen der Länder und des Bundes übersieht und versucht, zusätzlichen politischen Druck aufzubauen, muss sich nicht wirklich wundern, wenn seine eigenen Forderungen am Ende des Tages überhört werden.


Wer es böse mit den Jagdfunktionären meint, könnte ihnen nun unterstellen, mit dem Positionspapier nichts anderes zu wollen, als Wolfsbestände schnellstmöglich mit der Waffe zu regulieren. Nur steht das – wie beschrieben – in dieser Offenheit dort nicht zu lesen. Stattdessen windet man sich durch die Paragraphen der Richtlinie, um genau dieses Ziel zu erreichen. Man behauptet, der günstige Erhaltungszustand sei bereits gegeben; man fordert, Ausnahmeregelungen nach Artikel 16 schnellstmöglich zuzulassen und das dazu notwendige Monitoring zu forcieren und schließlich fordert man noch„…das in letzter Konsequenz notwendig werdende Töten verhaltensauffälliger Tiere auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit“ nicht zu tabuisieren (Anm.d.R.: Das ist sowieso als letztes Mittel der Wahl vorgesehen und in den Managementplänen der Länder bereits schriftlich fixiert). Kurzum, das nun verabschiedete Positionspapier der Jagdfunktionäre offenbart, was man dort für einen angemessenen Umgang mit dem Rückkehrer Wolf hält: die „Hege mit der Waffe“.
Bekräftigt wird dieser Eindruck noch durch Pressemeldungen wie diese: hier der Link!

Wolfsbejagung überhaupt nötig?
Aber nochmal zurück zum Akzeptanzproblem: Die Strategie des DJV dürfte auf zahlreiche Widerstände aus der Politik, aus der Bevölkerung aber auch aus den eigenen Reihen stoßen. Es ist nämlich zum heutigen Zeitpunkt keine seriöse Aussage darüber zu treffen, ob der Wolf überhaupt bejagt werden muss. Begründen lässt sich diese Aussage mit Hilfe zweier Grundszenarien. Das erste Szenario besagt, dass irgendwann in naher oder ferner Zukunft alle geeigneten Wolfsreviere in Deutschland besetzt sind. Wie viel Wölfe dann gezählt werden, ist heute noch völlig unklar. Vielleicht sind es noch nicht einmal die für den „günstigen Erhaltungszustand“ geforderten 1000 erwachsenen Exemplare beiderseits der deutsch-polnischen Grenze, weil die bei zunehmender „Wolfsdichte“ höher werdende natürliche sowie auch unnatürliche Mortalitätsrate durch Krankheiten oder Verkehrsunfälle ansteigt.

Das zweite Szenario beschreibt, dass der „günstige Erhaltungszustand“ zwar erreicht wird, heute aber noch niemand seriös beurteilen kann, ob nicht vielleicht wesentlich mehr Wölfe in Deutschland ansässig werden könnten, als diese Mindestanzahl von 1000 Tieren? Und warum sollte es schließlich gerade die Jägerschaft sein, die in den Wolfsbestand eingreifen wird? Es zeichnet sich nämlich ab, dass wohl eher ausgebildete und von den Ländern bestätigte Experten die notwendigen Eingriffe vornehmen werden. Die derzeitige Ausbildung von gut einem Dutzend Fachleuten in Niedersachsen in der Distanznarkose deutet bereits darauf hin. Auch Wolfsmonitor vertritt die These, dass dazu sogenannte „Wolfscouts“ (Wolfsberater mit vergrößertem Aufgabenspektrum) benötigt werden. Allein, weil das übliche Streifgebiet von Wolfsrudeln bis zu 40.000 Hektar umfassen kann und weil diese Größenordnung weder durch jagdliche Reviergrenzen, noch durch Hegeringsgrenzen oder sogar durch Flächen ganzer Jägerschaften abgebildet werden kann. Die derzeitige jagdliche „Aufbauorganisation“ in Deutschland ist demnach für die Wolfsjagd völlig ungeeignet.

Geschlossenheit der Jäger darf angezweifelt werden
Man darf getrost davon ausgehen, dass auch die im DJV organisierten Jäger nicht geschlossen hinter dem Positionspapier und ihren Funktionären stehen. Denn auch unter den Jägern gibt es zahlreiche bekennende Wolfsfreunde. Und die sind vermutlich nicht alle nur im zweiten nennenswerten deutschen Jagdverband, dem „Ökologischen Jagdverband (ÖJV)“ zu finden, sondern auch in den Reihen des DJV. Es kann angenommen werden, dass die Meinungen zum Wolf bei den Jägern ähnlich bipolar sind, wie in der Gesellschaft, es gibt also auch dort Wolfsgegner sowie Wolfsbefürworter (bei den Jägern wohl eher mit leichter Tendenz zu den Gegnern). Prominenteste Beispiele für jagende Wolfsbefürworter sind wohl Wolfsexperte Ulrich Wotschikowsky, NABU-Wolfsfachmann Markus Bathen und der Welt-Kolumnist Eckhard Fuhr.

Und genau hier liegt die Gefahr dieses Positionspapiers für den DJV, sich am Ende verspekuliert zu haben. Nach der Abspaltung des Bayerischen Landesjagdverbandes im Jahr 2009 gibt es seit Ende 2014 den neuen Jagdverein „Für Jagd“, dessen Ziel es ist, der Öffentlichkeit ein offenes und zeitgemäßes Bild der Jagd nahezubringen (hier der Link). Das neue Landesjagdgesetz in Nordrhein-Westfalen erleichtert es neuen Jagdorganisationen (unter Auflagen) sogar, künftig an jagdpolitischen Entscheidungen teilzuhaben. Es wäre somit keine Überraschung, wenn sich die Wolfsbefürworter im DJV nun eine eigene Stimme verschaffen würden. In den sozialen Medien gibt es zurzeit einen entsprechenden Versuch, eine Facebook-Gruppe „wolfsfreundlicher Jäger“ zu gründen. Hat der DJV also mit seiner Position zum Wolf die Chance verpasst, seine Reihen geschlossen zu halten?


Ich selbst bin Jagdscheininhaber (kein Jäger, da bereits seit Jahren nicht mehr jagdlich aktiv), trotzdem Mitglied der örtlichen Jägerschaft und somit – als Ergebnis der Verbandsstruktur – quasi Zwangsmitglied im DJV. Und ich ärgere mich über das Positionspapier. Im Eckpunktepapier forderte der DJV letztes Jahr noch Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitige Akzeptanz. Ich habe mal gelernt, dass man nur fordern soll, was man selbst auch zu geben bereit ist. Deshalb bin ich nun verärgert und fühle mich „am Nasenring durch die Manege gezogen“, weil ich die eingeforderte Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang mit dem Wolf seitens des DJV vermisse. Ich leiste und erlaube mir deshalb, auf meiner eigenen Webseite meine anderslautende Meinung kundzutun und mich persönlich von diesem Positionspapier zu distanzieren. Für mich sind eine nachhaltige und verantwortungsvolle Jagd im Sinne eines breit akzeptierten Wildtiermanagements einerseits und die gleichzeitige Anerkennung des Schutzstatus der Wölfe andererseits kein Widerspruch, sondern zwei Seiten derselben Medaille. Und nach Berücksichtigung der mir bekannten Sachlage ist die Bejagung des Wolfes – wie oben angeschnitten – in Deutschland nicht zielführend und vermutlich auch überhaupt nicht nötig.

Herzlichst

Ihr

Jürgen Vogler