Albrecht und Lies genehmigen Abschüsse – Erster Widerstand – Wolfsmonitor

Albrecht und Lies genehmigen Abschüsse – Erster Widerstand

Reicht es, nachdem nahezu 20 Jahre lang in ganz Deutschland mühsam Regularien entwickelt sowie Wolfsmanagementpläne abgestimmt und umgesetzt wurden, jetzt bereits, dass Wölfe mehrfach einen Mindestschutz (Grundschutz) überwinden, um sie zu erschießen? Wenn man nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen schaut, seit gestern offensichtlich schon.

Und dass dann mit Umweltminister Jan Philipp Albrecht ausgerechnet auch noch ein „Grüner“ den „Dammbruch“ einleitet, mag von manchem Beobachter entweder als Treppenwitz oder als Irreführung der grünen Wählerklientel verstanden werden.

Wenige Stunden später wurde dann auch noch bekannt, dass der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies (SPD) ebenfalls eine Genehmigung erteilt hat, … „ein Tier aus dem so genannten Rodewalder Rudel zu töten.“ (*1)

Um es klar zu sagen: Beide Fälle sind rechtlich höchst umstritten, wobei viele Wolfsfreunde die Tötung eines beliebigen Wolfes aus dem bestehenden Rodewalder Rudel, bei dem sich die beiden Elterntiere zurzeit in der Paarungszeit befinden, sogar für noch abartiger halten.

Kurze Zeit nach Bekanntwerden der Abschussabsichten meldete sich die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ (GzSdW) mit einem offenen Brief zu den Vorgängen in Schleswig-Holstein zu Wort. Darin heißt es:

„Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. verwahrt sich energisch gegen einen Abschuss und stellt die Rechtmäßigkeit einer so gravierenden Maßnahme in Frage, denn ein Abschuss kann nach BNatSchG. § 45 als Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfes nur als letzte Maßnahme nach Ausschöpfung aller milderen Mittel und Nutzung aller Alternativen in Frage kommen.

Es wurden aber weder der Einsatz verbesserter technischer Schutzmethoden noch von Herdenschutzhunden, die die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe als „Schnelle Eingreiftruppe“ zur Verfügung stellen könnte, versucht.

Zudem wäre erst noch zu prüfen, ob die im Gesetz geforderten erheblichen Schäden nachweisbar sind. Bei einem Abschuss von Wolf GW924m werden wir deshalb alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen“ (*2)


Quellen (beide abgerufen am 31.1.2019)

(*1) haz.de am 31.1.2019: „Niedersachsen gibt einen Wolf zum Abschuss frei“, hier der Link!

(*2) gzsdw.de am 31.1.2019: „Offener Brief der GzsdW zur Ausnahmegenehmigung zur Entnahme“, hier der Link!