Rodewalder Wolfsrüde darf abgeschossen werden – Wolfsmonitor

Rodewalder Wolfsrüde darf abgeschossen werden

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Freitag entschieden, einer Beschwerde des Freundeskreises freilebender Wölfe gegen die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels nicht stattzugeben.

Zumutbare Alternativen zur Tötung seien nicht ersichtlich, erklärten die Richter. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Wolfs erteilt, der Freundeskreis hatte beschwerde dagegen eingelegt.

Die Wolfsgemeinde ist entsetzt. Für viele von Ihnen ist das Urteil nicht nachvollziehbar, weil aus ihrer Sicht maßgebliche Kritikpunkte nicht mal im Ansatz erwähnt werden.

In einer Zuschrift, die Wolfsmonitor dazu erreichte, heißt es beispielsweise:

„Herdenschutz wird nicht mehr eingefordert, die letzten auszuschöpfenden Mittel wie die Vergrämung einfach ignoriert und somit wird das Wildtier Wolf völlig sinnfrei für fahrlässigen nicht oder miserabel ausgeführten Tier- und Herdenschutz zur Verantwortung gezogen.

Wozu jetzt noch vernünftige Zäune bauen? Man wartet einfach ab bis sich die Risse summieren, dann ist der Wolf umgehend ein Problemwolf und wird erschossen – ist ja auch viel günstiger als lästige Ausgleichszahlungen.“


Quelle: haz.de am 22.2.2019: „Urteil: Rodewalder Wolf darf abgeschossen werden“, abgerufen am 22.2.2019, hier der Link!


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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