Gestern behauptete Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Jägerschaft in Niedersachsen und Präsidiumsmitglied im Deutschen Jagdverband (DJV), im Bundestagsausschuss noch, dass die Jägerschaft mit der Forderung, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, den immer lauter werdenden Rufen mehrerer Umweltminister nach Regulierung folge, darunter auch denen des Ministers aus Niedersachsen (Aufzeichnung der Sitzung ab 2:05:25, hier der Link!).
Umweltminister Olaf Lies allerdings dementierte das heute umgehend per Pressemeldung. Alles nur ein Missverständnis? Oder am Ende Jägerlatein von Dammann-Tamke? Die Meldung aus dem Umweltministerium im Wortlaut:
Minister Lies: „Forderung Wolf ins Jagdrecht zu nehmen ist jetzt absurd“
„Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies hat der Forderung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, eine Abfuhr erteilt. Diese Debatte sei zu diesem Zeitpunkt absurd und nicht zielführend, sagte Lies heute in Hannover. Aufgrund des hohen Schutzstatus hätte der Wolf damit eine ganzjährige Schonzeit und konsequentes Handeln würde eher komplizierter.
Minister Olaf Lies: „Es macht zur Zeit keinen Sinn, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, weil der Wolf streng geschützt ist und dann eine ganzjährige Schonzeit hätte. Eine Aufnahme ins Jagdrecht wäre erst ab einer gewissen Population überlegenswert, also erst wenn der Wolf einen günstigen Erhaltungszustand aufweist. Davon sind wir aber noch entfernt.“
Daher sei es wichtig, aktuelleres Zahlenmaterial über die Wolfspopulation in Deutschland zu erhalten, betonte Lies. In diesem Zusammenhang forderte er ein jährliches und auch länderübergreifendes Monitoring und ein einheitliches bundesweites Wolfsmanagement.
Minister Lies: „Wir müssen natürlich die Ausbreitung des Wolfes managen, auffällige Wölfe müssen konsequent kontrolliert, zügig vergrämt und nötigenfalls getötet werden, um eine Gewöhnung der Wölfe an den Menschen zu unterbinden und unsere Weide- und Nutztierhaltung nicht zu gefährden.
Dabei müssen wir natürlich die ortskundige Jägerschaft mitnehmen und miteinbeziehen. Eine Bevormundung oder sogar einen Eingriff ins Eigentumsrecht darf es nicht geben. Dafür müssen wir die formellen Grundlagen schaffen. Dies kann aber nur in engster Abstimmung mit der Jägerschaft geschehen.“
Quellen (beide abgerufen am 19.4.2018):
(*1) Pressemitteilung 45/2018 vom 19.4.2018 aus dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, hier der Link!
(*2) Deutscher Bundestag, bundestag.de: „Experten uneins im Hinblick auf eine Bejagung der Wölfe in Deutschland“, abgerufen am 19.4.2018
(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der verlinkten Webseiten wird keinerlei Gewähr übernommen)