Natürlich kann man sich im Winter bei Glatteis mit abgefahrenen Sommerreifen im eigenen Auto auf den Weg machen und – nachdem es ordentlich gekracht hat – den Autohersteller verklagen, weil man denkt, das eigene Fahrzeug hätte es doch eigentlich bei dieser Witterung unfallfrei schaffen müssen.
Ähnlich absurd klingt es, wenn ein Schafhalter mitten im Wolfsgebiet – lange Zeit nachdem die Region als solches ausgewiesen wurde – den Wolfsabschuss fordert, nachdem ein Beutegreifer einige seiner ungeschützten Schafe gerissen hat.
Das ist kein Einzelfall. Aber immer wieder aktuell, wie jetzt erneut ein Vorfall im Emsland aufzeigt.
Kenner nennen diese Art der Präsentation der Wolfsbeute nicht selten süffisant „Schaf to go“. Das Problem – und hier wiederhole ich mich – ist aber keinesfalls der Wolf, der grundsätzlich nicht zwischen unerlaubter und erlaubter Beute unterscheiden kann, sondern der Mensch, der sich – wider besseren Wissens – dem Herdenschutz verweigert.
Am Ende die Wölfe deshalb abschießen lassen zu wollen, wie nun Jos van’t Hoff aus dem Emsland, ist demgemäß zu billig. Viel zu billig. Nutztierhalter, die ihre eigenen Tiere den Beutegreifern quasi zum Fraß vorwerfen, sind das eigentliche Problem der heutigen Zeit.
Sie hätten ihren Tieren das Leid ersparen können. Ja, vielleicht sogar müssen…
Wer das auch 20 Jahre nach der Rückkehr der Grauen nach Deutschland noch nicht begriffen hat, sollte nicht annehmen dürfen, dass ihm auch noch großzügig die „Opferrolle“ zugestanden wird.
Nein, so etwas ist unerträglich. Und bitter. Sehr bitter…
Quelle: noz.de am 15.10.2019: „War der Wolf in Surwold? Schafzüchter fordert Abschuss der Tiere“, von Mirco Moormann, abgerufen am 15.10.2019, hier der Link!