Prüfung der Änderungen im Naturschutzgesetz des Bundes auf EU-Konformität – Wolfsmonitor

Prüfung der Änderungen im Naturschutzgesetz des Bundes auf EU-Konformität

Am 14. Mai 2020 haben die zuständigen EU-Kommissionsdienststellen aufgrund der vielfach gerügten EU-Rechtswidrigkeit der im März in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen im BNatSchG zum Umgang mit dem Wolf mit einem Pilotverfahren gegen Deutschland begonnen. Das meldet die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT).

Danach haben sich verschiedene Fragen hinsichtlich des Wortlauts der neuen Vorschriften sowie im Hinblick auf die konkrete Anwendung der neuen Bestimmungen ergeben, zu denen die deutschen Behörden nun Stellung nehmen müssen.

Die DJGT hatte sich in verschiedenen Stellungnahmen gegen die neue gesetzliche Regelung gewandt und schließlich die EU-Kommission angerufen. Zu dem nun eingeleiteten Pilotverfahren hat die Gesellschaft eine kurze Pressemitteilung verfasst, in der es heißt, dass den deutschen Behörden für die Beantwortung der Fragen eine Frist von zehn Wochen eingeräumt wurde.

Die neue gesetzliche Regelung in Deutschland gestatte den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier bis hin zum Ausbleiben von Schäden. Hierin liege ein klarer Verstoß gegen den individuenbezogenen Schutz vor, den das Artenschutzrecht zur Sicherstellung der Erhaltung überlebensfähiger Populationen der jeweiligen Art im Falle der hierzu bestehenden Ge- und Verbote etabliere.


Quelle: Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Pressemitteilung vom 19.05.2020, abgerufen am 20.05.2020