Die Wolfs- und Herdenschutzmaßnahmen und -instrumente in Brandenburg werden ausgeweitet, heißt es in einer Pressemeldung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburgs (MLUL) vom vergangenen Freitag (hier im Wortlaut):
„Prävention und Schadensausgleich bei Wolfsübergriffen“
Vogelsänger: Prävention und Schadensausgleich bei Wolfsübergriffen werden neu ausgerichtet
Potsdam – Umweltminister Jörg Vogelsänger hat gestern Abend mit dem Vorsitzenden des Schafzuchtverbands Berlin-Brandenburg, Knut Kucznik, „eine zügige Überarbeitung des ,Instrumentenkastens‘ für das Brandenburger Wolfsmanagement“ angekündigt: „Der Wolf bleibt als streng geschützte Art ein Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Mit der Entwicklung der heimischen Wolfspopulation steigt aber der Handlungsbedarf. Dies wird sowohl von Tierhaltern als auch von Naturschützern anerkannt.“
„Wir wollen schneller reagieren können“, erläuterte der Minister weiter seine Zielrichtung: „Die Zahl der gemeldeten Angriffe sowie die bereits ausgereichten Mittel für den Verlust getöteter Tiere sind in diesem Jahr erneut gestiegen. Ich teile die wachsenden Sorgen der Schäfer, aber auch der Halter von Weiderindern und anderer Nutztierarten, dass mehr für den Schutz ihrer Herden getan werden muss. Gerade Weidehaltung steht in der Öffentlichkeit hoch im Kurs. Artenschutz und Herdenschutz müssen besser aufeinander abgestimmt werden. Dazu nutzen wir Erfahrungen aus unserem 2015 aufgelegten Bibermanagement und aus dem 2012 erarbeiteten ,Managementplan für den Wolf in Brandenburg 2013 – 2017‘.“
Erweitertes Wolfs- und Herdenschutzmanagement in Brandenburg
- Um die Beratung zur Prävention und Schadensausgleich zu verbessern, werden ab 2017 befristet zwei Wolfs- und Herdenschutzbeauftragte eingestellt, die der Naturschutzabteilung im Umweltministerium zugeordnet sind. Vorbild sind hierfür die beiden Bibermanager, deren Arbeit über die Wasserabteilung im Ministerium koordiniert wird.
- Als Reaktion auf die Schadenmeldungen 2016 wird im Haushalt 2017 Vorsorge getroffen und die entsprechenden Mittel für den Schadensausgleich werden beim Landesamt für Umwelt (LfU) aufgestockt. Die Entschädigungsregelung nach dem Wolfsmanagement umfasst alle Nutztierarten.
- Die Landesmittel für die Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe auf Nutztiere werden aufgestockt. Das Verfahren für die Beantragung von Fördermitteln für diese Präventionsmaßnahmen wird aus dem EU-Programm „Natürliches Erbe“ in die Richtlinie zum Vertragsnaturschutz übertragen, um schneller, besser und unbürokratischer auf Anträge reagieren zu können. Zuständig für die Bewilligung wird hierfür zukünftig das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
- Das im Wolfsmanagement Brandenburg bereits angelegte Verfahren zur Erteilung von Ausnahmeregelungen zur Regulierung des Bestands nach Naturschutzrecht wird auf Praxistauglichkeit überprüft und gegebenenfalls durch weitergehende rechtliche Regelungen, die das Land erlässt, ergänzt.
- Bei Problemen mit verhaltensauffälligen Wölfen ist das Land vorbereitet, um zeitnah zu reagieren.
- Ab 2018 soll in Brandenburg ein eigenes Wolfsinformations- und Herdenschutzzentrum entstehen. Es wird im Wildpark Groß Schönebeck seinen Standort haben. Arbeitsschwerpunkt werden hier auch Beratungsangebote für ehrenamtliche Wolfsbetreuer, Nutztierhalter, Jäger und Beschäftigte im Forstbereich sein.
- Das erweiterte Wolfs- und Herdenschutzmanagement wird spätestens 2019 mit den Partnern evaluiert.
„Wir müssen aber noch mehr tun“, fasst der Minister zusammen: „Bei der Weiterentwicklung des Wolfsmanagements ist Brandenburg auch in Kontakt mit anderen Bundesländern, die vor gleichen Problemen stehen oder stehen werden.“ Im kommenden Monat, am 14. Dezember, wird Brandenburg Fachleute zu diesem Thema zu einem „Wolfsplenum“ nach Potsdam einladen. Im Vorfeld werden die Mitglieder der AG Herdenschutz zusammenkommen.
Wolf in Brandenburg
Bei allen Problemen entfaltet das Brandenburger Wolfsmanagement schon heute seine Wirkung. Es hilft insbesondere Schäfern und Weidetierhaltern, verlangt allerdings von den Tierhaltern auch, Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Tiere zu schützen. Für Präventionsmaßnahmen stellt das Land auch Fördermittel bereit. Entschädigungen werden gezahlt, wenn es trotz Präventionsmaßnahmen zu Übergriffen auf Nutztiere kommt.
In diesem Jahr wurden bisher 174 Nutztiere gerissen. Im letzten Jahr waren es 97.
(siehe Beitrag Nutztierschäden unter: www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.407130.de)
Von 2008 bis Ende 2015 wurden Fördermittel für Präventionsmaßnahmen in Höhe von 597.275 Euro ausgezahlt. Für 2016 wurden gegenwärtig 15 Anträge in Höhe von rund 200.000 Euro bewilligt. Die aus formalen Gründen in diesem Jahr abgelehnten Antragsteller erhalten die Möglichkeit, 2017 einen neuen Antrag zu stellen.
2016 wurden für den Ausgleich von Schäden in Nutztierhaltungen bis zum 3. November 40.691 Euro ausgezahlt.
2015 | 11.536 Euro |
2014 | 9.146 Euro |
2013 | 6.078 Euro |
2012 | 13.605 Euro |
2011 | 5.887 Euro |
2010 | 20.545 Euro |
2009 | 7.770 Euro |
2008 | 10.283 Euro |
2007 | 556 Euro |
insgesamt: | 126.097 Euro |
Seit 2007 wurden zudem landesweit über 500 Einzelberatungen bei Tierhaltern vor Ort durch Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt durchgeführt, wobei auch jeweils auf die Möglichkeit der Förderung von Präventionsmaßnahmen hingewiesen wurde. Weiterhin informiert das Land zum Thema Wolfsmanagement in Broschüren und Faltblättern. Ergänzend bieten die Internetseiten des Landesumweltamts ein umfangreiches Informationsangebot.
An wen können sich Tierhalter im Schadensfall wenden?
Bei Verdacht eines Wolfsübergriffs auf Nutztiere können Tierhalter über die Schadenshotline des Landesumweltamts, Telefon 0172/ 5641700, den Vorfall melden. Die Begutachtung erfolgt durch den vom Land Brandenburg beauftragten Rissgutachter.
(Mehr zum Thema unter: www.lfu.brandenburg.de/info/wolf)
(Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, www.mlul.brandenburg.de, Pressemeldung vom 18.11.2016 „Prävention und Schadensausgleich bei Wolfsübergriffen“ abgerufen am 20.11.2016, hier der Link!)
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com