Die Jägerschaft Rotenburg war sich vorgestern auf der jährlichen Hauptversammlung in Visselhövede offensichtlich einig: „Wir wollen, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird“, ist von dort zu lesen.(*1) Formuliert wurde diese Forderung von Hans-Heinrich Ehlen, der anscheinend noch ergänzte, man solle die Jäger als „Fachleute“ fragen, wenn es um „die notwendige Regulierung der Wolfspopulation“ gehe.
Jäger in Deutschland – und das liegt auf der Hand – sind keine Fachleute dafür, „Wölfe zu regulieren“. Können es gar nicht sein. Wie sollen sie auch, Wölfe gehören hier zu den am strengsten geschützten Tierarten.
Ob ihre Bejagung überhaupt irgendwann in ferner Zukunft einmal notwendig sein wird – wie so mancher Waidmann behauptet – darf genauso seriös bezweifelt wie behauptet werden (ich selbst bezweifele es).
Einige wissbegierige Waidgesellen, die sich tatsächlich etwas tiefgehender mit den großen Beutegreifern beschäftigt haben, erkannten bereits, welchen „Sprengsatz“ Wölfe für das jetzige Jagdwesen darstellen, und rückten deshalb von der Forderung ab, dass Wölfe ins Jagdrecht gehörten.
Nicht weniger als das angeblich weltweit einmalige und vorbildliche deutsche Reviersystem wird nämlich infrage gestellt, wenn es darum gehen soll, ein Tier „jagdlich bewirtschaften“ zu wollen, das sich – in Abhängigkeit von seiner Beutetierdichte – in einem Lebensraum bewegt, der auch gut und gerne einmal 350 Quadratkilometer umfassen kann.
Das angeblich so bewährte Jagd- und Reviersystem liefert für diesen Fall keinerlei passende Regelungen. Im Gegenteil, Wölfe stellen viele der geltenden Regeln sogar vollends in Frage.
Wildbiologen erklären außerdem schon lange, dass ein seriöses Management einer über weite Strecken wandernden Tierart wie dem Wolf faktisch nur populationsweise sinnvoll ist. Das bedeutet, dass die deutsch- polnische Wolfspopulation (auch zentraleuropäische Tiefland- oder mitteleuropäische Flachlandpopulation genannt) als eine von insgesamt 10 europäischen Teilpopulationen grundsätzlich als Ganzes gesehen und beurteilt werden muss. Das dürfte kleinteilige abzustimmende Regelungen, beispielsweise in einem einzigen Bundesland, maßgeblich erschweren.
Ferner dürfte sich so nach und nach die Erkenntnis auch bis in die Jägerkreise herumsprechen, dass die wenigsten Schäden und Nutztierübergriffe üblicherweise dort vorkommen, wo die Rudel langjährig stabil – also ohne jegliche Verluste – leben können.
Die Versammlung in Rotenburg machte unverkennbar deutlich, wie es tatsächlich um die „Fachleute“ in Punkto Wolf bestellt ist, die sich den Wolf ins Jagdrecht wünschen.
Ich schrieb es bereits: Jäger in Deutschland sind (mit wenigen Ausnahmen) keine Fachleute für Wölfe. Und erst recht nicht für deren „Regulierung“. Das beweist ausgerechnet die Forderung, den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen zu wollen, immer wieder…
P.S.: Ich habe gestern übrigens den Blogeintrag vom Samstag gelöscht. Wegen eines Recherchefehlers. Den Beitrag umzuschreiben machte wenig Sinn, also weg damit… manchmal ist das halt die einfachste Lösung.
Quellen:
(*1) Rotenburger-Kreiszeitung – MK-Kreiszeitung, Artikel von Wieland Bonath am 12.3.2017; Waidmänner: Wolf gehört ins Jagdrecht“, abgerufen am 12.3.2017, hier der Link!
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com
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