Die Jägerschaft Rotenburg war sich vorgestern auf der jährlichen Hauptversammlung in Visselhövede offensichtlich einig: „Wir wollen, dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird“, ist von dort zu lesen.(*1) Formuliert wurde diese Forderung von Hans-Heinrich Ehlen, der anscheinend noch ergänzte, man solle die Jäger als „Fachleute“ fragen, wenn es um „die notwendige Regulierung der Wolfspopulation“ gehe.
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Josef H. Reichholf: Jagd auf wandernde Arten unvertretbar!
„…Ganz anders verhält es sich jedoch bei weiträumig wandernden Arten und bei Großtieren, die viel größere Eigenreviere benötigen, als sie die allermeisten Jäger haben oder sich leisten können. Das Revier eines Steinadlers dehnt sich über hunderte von Quadratkilometern aus, das Streifgebiet eines Wolfsrudels noch weiter. Die Bärenwanderung lässt sich ebenso wenig auf bestimmte Jagdreviere beziehen wie die Flüge der Gänse und Enten von den nordischen Brutgebieten zu den Zwischenraststationen in Mitteleuropa und den Überwinterungsgebieten. Wandernde Arten und Arten mit großem Flächenbedarf gehören daher ihrer Natur gemäß nicht in ein auf kleine Flächen bezogenes Revier(jagd)system. Aber sind sie dann noch in den gesetzlichen Geltungsbereich von Landesjagdgesetzen richtig untergebracht?