GzSdW und Freundeskreis freilebender Wölfe: Sächsisches Umweltministerium bringt Konsens in Gefahr! – Wolfsmonitor

GzSdW und Freundeskreis freilebender Wölfe: Sächsisches Umweltministerium bringt Konsens in Gefahr!

Gemeinsame Erklärung von Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. und Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (1. November 2017, im Wortlaut):

„Managementpläne anwenden und weiterentwickeln“

„In vielen Bundesländern sind unter Einbindung von Nutztierverbänden, Jägerschaften, Naturschutzverbänden und Vereinen Managementpläne zum Umgang mit dem Wolf erarbeitet worden. Zum Umgang mit auffälligen Wölfen wurden die Ausführungen des BfN Skripts, „Leben mit Wölfen“ von 2007, als Grundlage eingearbeitet.

Auf Wunsch der Bundesländer wurde vom BMU 2016 das Dokumentations- und Beratungszentrum des Bundes zum Wolf (DBBW) geschaffen, das in Problemfällen zur Entscheidungsfindung beitragen soll.

Das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) weicht bei der Beurteilung und Entscheidung von Problemfällen nun schon zum zweiten Mal von der gemeinsamen und auch im Managementplan Sachsen festgeschriebenen Linie ab.

Es wird die fragwürdige Idee verfolgt, durch Abschuss eines Wolfes dessen Rudel, dem Rosenthaler Rudel, mitzuteilen, dass Schafe reißen nicht geduldet wird.

Dabei wird die gesicherte Erkenntnis, dass die einzig wirksame Methode, Wölfe von Nutztierübergriffen abzuhalten nicht Vergrämen, egal ob durch Beschuss mit Gummigeschossen oder durch scharfen Schuss, sondern optimaler Herdenschutz durch Elektrozaun und Herdenschutzhunde ist.

Das Vorgehen des SMUL bringt den Konsens der am Managementplan beteiligten Organisationen und Verbände in Gefahr und ist auch im Managementplan so nicht vorgesehen.

Wichtig ist jetzt, den Begriff „auffälliger Wolf“ bundesweit einheitlich zu definieren und für die entstehenden Probleme entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten.

In Wolfsrevieren, in denen Wölfe gelernt haben, den in den Managementplänen beschriebenen Grundschutz zu überwinden ist eine für die Nutztierhalter zumutbare Erweiterung des Grundschutzes erforderlich.

Was zumutbar ist und wann ein Wolf ein unzumutbares Problem darstellt, muss unter Einbeziehung aller Gruppen besser geregelt werden, ist aber am Ende immer im Einzelfall zu entscheiden.

In diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage, wie man mit Tierhaltern verfahren sollte, die nach dem Tierschutzgesetz für den Schutz ihrer Tiere verantwortlich sind, ja sogar dazu verpflichtet sind, aber trotz mehrfacher Übergriffe und staatlicher Hilfen keine wirksamen Schutzmaßnahmen ergreifen.

Reicht es, dass die Gesellschaft sich an den Kosten für einen Schutz beteiligt, muss die Beteiligung höher ausfallen oder muss die Mitwirkung der Halter eingefordert werden?

Wie schwer eine Entscheidungsfindung im Umgang mit auffälligen Wölfen sein kann zeigt das Rudel Cuxhaven. Es gab vereinzelt Übergriffe auf Jungrinder und Kälber, bei denen der Rüde nachgewiesen wurde. Dabei wurden Kälber oder Rinder, die in Gräben festsaßen getötet.

Nachdem im Herbst 2016 die Fähe illegal geschossen wurde und der Rüde ab Oktober 2016 nicht mehr nachweisbar ist, fallen jetzt die Jungwölfe durch zunehmend häufigere Übergriffe auf Rinder auf. Die Jungwölfe haben, seit sie sich allein durchschlagen, offensichtlich Hemmungen abgebaut und schlagen Rinder auf offener Fläche.

Im Landkreis Cuxhaven gibt es seit August 2016 die Empfehlung und Förderung von Herdenschutz auch bei Rinderherden. Zwei Punkte sind augenscheinlich für das Problem entscheidend.

Erstens, der Abschuss der Fähe hat das Rudelgefüge zerstört, was Studien zu Folge die Anzahl der Übergriffe auf Nutztiere erhöht.

Zweitens hat bisher nur ein Bruchteil der Rinderhalter den für Cuxhaven seit August vorgeschlagenen und geförderten Schutz ihrer Rinder vorgenommen, sodass die Jungwölfe immer wieder Erfolge bei Angriffen auf Rinder hatten.

Die jungen Wölfe finden im Landkreis Cuxhaven immer noch Rinder vor, die nur unzureichend, z.B. durch einreihigen Stacheldraht eingezäunt sind.

Einer der jungen Wölfe hat seine hier erlernte Jagdmethode nach dem Abwandern im Ammerland angewendet und dort ebenfalls schon ein Rind gerissen.

Welche Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen sinnvoll sind, sollte mit allen betroffenen Gruppen auf Basis der Rechtslage diskutiert werden.“


ViSdP und Kontakt für Nachfragen:

Uwe Martens                                                 Peter Blanché
Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.          Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.
Stellvertretender Vorsitzender                       1. Vorsitzender


Quelle: Gemeinsame Pressemeldung beider Vereine vom 1.11.2017