In Bayern wurde jüngst der „Bayerische Aktionsplan Wolf“ veröffentlicht. Auf der Webseite der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) ist dazu zu lesen, dass darin deren fundamentalen Einwände, aber auch die anderer NGO’s sowie auch die rechtlichen Bedenken nicht berücksichtigt worden sind.
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Gesellschaft zum Schutz der Wölfe jetzt „anerkannte Umwelt- und Naturschutz- vereinigung“
Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift „Rudelnachrichten“ der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) ist da. In seinem Vorwort beschreibt der Vorsitzende Dr. Peter Blanché, dass die Gesellschaft die Anerkennung als „Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung“, dem auch das Verbandsklagerecht nach §3 UmwRG zusteht, beantragt und ganz aktuell auch zuerkannt bekommen hat.
GzSdW und Freundeskreis freilebender Wölfe: Sächsisches Umweltministerium bringt Konsens in Gefahr!
Gemeinsame Erklärung von Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. und Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (1. November 2017, im Wortlaut):
„Managementpläne anwenden und weiterentwickeln“
„In vielen Bundesländern sind unter Einbindung von Nutztierverbänden, Jägerschaften, Naturschutzverbänden und Vereinen Managementpläne zum Umgang mit dem Wolf erarbeitet worden.