Ex-Minister: Lies bringt möglichen Schützen des Wolfes in Gefahr, rechtlich belangt zu werden – Wolfsmonitor

Ex-Minister: Lies bringt möglichen Schützen des Wolfes in Gefahr, rechtlich belangt zu werden

Der ehemalige Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen im ersten Kabinett von Stephan Weil, Christian Meyer, forderte jetzt im Rahmen einer Pressemeldung vom amtierenden Umweltminister Olaf Lies (SPD), die angebliche „stichhaltige Begründung“ für die Abschussgenehmigung des Vatertiers vom Rodewalder Wolfsrudel endlich offenzulegen. (Die Pressemeldung im Wortlaut):

Christian Meyer: Umweltminister Lies muss stichhaltige Begründung offenlegen


Darum geht’s

Umweltminister Lies will den Rüden des Rodewalder Wolfsrudels erschießen lassen. Umweltverbände und Wolfsberater kritisieren, dass das Ministerium bislang keine rechtssichere Begründung für den geplanten Abschuss vorweisen kann. Die Grünen haben eine Unterrichtung für den kommenden Umweltausschuss beantragt.


Das sagen die Grünen

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher:

„Erst versucht der Umweltminister, die Abschussgenehmigung geheim zu halten. Dann ist Minister Lies nicht in der Lage, eine stichhaltige Begründung für die geplante Wolfstötung vorzulegen.

Seine Wolfsberater, die Umweltverbände und auch der Bund haben erhebliche Zweifel an der rechtssicheren Begründung für den Abschuss.

Vor allem hat der Minister es in seiner Schießwut versäumt, einen wirksamen Herdenschutz in der Region aufzubauen, da die Mehrzahl der Risse nicht ausreichend geschützte Tiere betraf.“

„Der offene Brief der Wolfsberater zeigt, dass es wohl keine gemeinsame fachliche Abschätzung mit seinen Experten und dem Bund gibt.

Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Abschussgenehmigung legal ist. Damit bringt er auch einen möglichen Schützen des Wolfes in Gefahr, wegen illegaler Tötung rechtlich belangt zu werden. Das ist verantwortungslos und wohl nur mit dem populistischen Druck aus der CDU-Fraktion, die rechtswidrig den Abschuss ganzer Rudel fordert, zu erklären.

Außerdem ist völlig unklar, wie der Rüde ohne Besenderung identifiziert werden soll, ein Fehlabschuss eines anderen Wolfes aus dem Rudel wäre ein weiterer gravierender Verstoß gegen das Naturschutzrecht.“


Zum Hintergrund

Ein Abschuss ist nur in strengen Ausnahmefällen bei Gefahr für den Menschen oder einer Verhaltensstörung zulässig. Für den Rodewalder Rüden konnte der Umweltminister bislang keine Fakten vorlegen wie eine erhebliche wirtschaftliche Beeinträchtigung durch den Rüden oder eine Verhaltensauffälligkeit rechtskonform nachzuweisen ist.

Allein das Reißen ungeschützter Nutztiere wie Rinder und Schafe stellt laut Bundesumweltministerium, ein „normales Verhalten“ eines Wolfes dar und rechtfertigt keinen Abschuss, da eine Bejagung nicht zulässig ist.

Der Wolf ist nach EU und nationalem Recht weiterhin streng geschützt. Zahlen vorlegen, ob und in wie vielen Fällen der Wolf tatsächlich einen wolfssicheren Schutz überwunden hat.


Quelle: fraktion.gruene-niedersachsen.de am 6.2.2019, Pressemeldung Nr. 15: „Christian Meyer: Umweltminister Lies muss stichhaltige Begründung offenlegen“, abgerufen am 7-2-2019


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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