Cuxhaven: Keine Wolfsrisse von Rindern bekannt, die durch geeignete Zäune geschützt waren – Wolfsmonitor

Cuxhaven: Keine Wolfsrisse von Rindern bekannt, die durch geeignete Zäune geschützt waren

Wer ein Beispiel dafür sucht, wie der Einfluss der sogenannten „vierten Gewalt“ im Staat (die Medien) auf die Regierungsgeschäfte quasi durch die Hintertür wirkt, wird in diesen Tagen in Niedersachsen fündig. Da beziehen sich gleich reihenweise Abgeordnete auch auf Zeitungsmeldungen, um sich das dort Veröffentlichte im Rahmen von Anfragen an die Regierung entweder bestätigen oder verwerfen zu lassen.

Angesichts der Qualität der Berichtserstattung in den Medien klingt das nicht immer beruhigend. Insbesondere, wenn es um das Thema Wolf geht. Man wird nämlich den Eindruck nicht los, dass gerade bei diesem Thema manch ein Zeitungsverlagshaus eine eigene Agenda verfolgt.

Gestern veröffentlichte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gleich mehrere Pressemeldungen (Antworten auf mündliche Anfragen), in denen es Querbezüge zu Medienmeldungen gibt. Zwei davon betreffen Wölfe (nachfolgend im Wortlaut):


Meldung 1: Antwort auf die mündliche Anfrage: Entnahme der Wolfsrudel in Barnstorf-Goldenstedt und Cuxhaven

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Hermann Grupe, Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen, und Jörg Bode (FDP) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vom 28. November 2017 wird von einigen Vorfällen berichtet, bei denen Wölfe des Rudels im Raum Barnstorf-Goldenstedt feststehende Zäune überklettert hätten (https://www.nlwkn.niedersachsen.de/aktuelles/-pressemitteilungen/wolfsbuero-empfiehlt-verstaerkten-herdenschutz-in-den-landkreisen-diepholz-und-vechta-159793.html, Abrufdatum: 29.11.2017). Weiter heißt es: „Bereits seit Ende 2016 rät das Wolfsbüro den Tierhaltern in der Region, den vom Land Niedersachsen empfohlenen Mindestschutz, einen elektrisch geladenen Nutzgeflecht- oder Litzenzaun in Höhe von mindestens 90 cm, mit sogenannten „Flatterbändern“ auf 120 oder noch besser auf 140 cm zu erhöhen.“

Das Wolfsrudel im Raum Cuxhaven hat einem Bericht der Nordwest Zeitung vom 19. Oktober 2017 zufolge bereits bis zu 60 Nutztiere gerissen. Darunter seien auch Rinder, die durch Zäune geschützt gewesen seien. Seit dem nachweislichen Bestehen des Rudels im Jahr 2015 gab es mehrere dokumentierte Übergriffe auf Rinder (https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/nutztierrisse/, Abrufdatum: 29. November 2017).

Vorbemerkung der Landesregierung

Entgegen der Angaben aus der oben stehenden Vorbemerkung der Abgeordneten sind der Landesregierung aus dem Raum Cuxhaven keine Risse von Rindern bekannt geworden, die durch geeignete Zäune gegen Wolfsangriffe geschützt gewesen wären. Die Eröffnung der Möglichkeit, Fördermittel des Landes für wolfsabweisende Zäune auch für die Haltung von Rindern zu beantragen, hat nur zu marginalen Änderungen beim Herdenschutz geführt.


  1. Sind Wolfsrudel, die – wie das Rudel im Raum Barnstorf-Goldenstedt – den in der Richtlinie Wolf definierten wolfsabweisenden Grundschutz überwinden, nach Auffassung der Landesregierung verhaltensauffällig, wenn nein, warum nicht?

Der in der Richtlinie Wolf definierte „wolfsabweisende Grundschutz“ stellt nach Ablauf der vorgesehenen Karenzzeit eine Grundbedingung für den finanziellen Ausgleich von Nutztierschäden in Form von Billigkeitsleistungen dar. Er stellt dagegen kein Kriterium für die Einschätzung des Verhaltens eines Wolfes dar. Dass Wölfe für den Nahrungserwerb lernen, Hindernisse zu überwinden, gehört zu ihrem natürlichen Verhaltensrepertoire und bildet die evolutionäre Grundlage für den Erfolg dieser Tierart. Das Verhalten von Wölfen ist dann als auffällig einzustufen, wenn diese Tiere lernen, auch die vom Wolfsmanagement empfohlenen Abwehrmaßnahmen regelmäßig zu überwinden.


  1. Sind Wolfsrudel, die – wie das Rudel im Raum Cuxhaven – insgesamt viele Dutzend Tiere sowie mehrmals Rinder gerissen haben, nach Auffassung der Landesregierung verhaltensauffällig, wenn nein, warum nicht?

Der Nahrungserwerb stellt eine essenzielle Grundlage für das Überleben einer Tierart dar. Wölfe sind nicht in der Lage, bei potentiellen Beutetieren zwischen „erlaubt“ – weil Wildtier – und „verboten“ – weil Nutztier – zu unterscheiden. Vielmehr folgen Wölfe dem Prinzip der Aufwandsoptimierung und da sind unzureichend oder gar nicht geschützte Nutztiere deutlich günstiger als fluchtfähige Wildtiere.


  1. Müssen die Wolfsrudel im Raum Barnstorf-Goldenstedt beziehungsweise Cuxhaven nach Auffassung der Landesregierung entnommen werden, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

Für eine Entnahme von Tieren streng geschützter Arten müssen die Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 1. und S. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erfüllt sein. Das heißt, dass über die Voraussetzungen der § 45 Abs. 7 S.1 Nrn. 1 (hier v.a. die Erheblichkeit der wirtschaftlichen Schäden), 2, 3, 4 oder 5 BNatSchG hinaus eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert. Jede Einzelfallentscheidung muss darüber hinaus auch die Anforderungen von Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) beachten.

Es wird zurzeit geprüft, ob und ggf. welche Maßnahmen in den vorliegenden Fällen ergriffen werden können.

Grundsätzlich muss es – auch im Interesse des Schutzes der Art – Ziel der Politik sein, die Akzeptanz für den Wolf zu erhöhen. Darum sollen alle Maßnahmen im engen Dialog mit allen Beteiligten in einem kontinuierlichen Prozess gemeinsam erarbeitet werden.“


Meldung 2: Antwort auf die mündliche Anfrage: Ist die von der Union geforderte Schaffung wolfsfreier Zonen in Niedersachsen möglich oder ein falsches Wahlversprechen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Wahlkampf haben führende Politiker der Union immer wieder die Schaffung wolfsfreier Gebiete und eine sofortige Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gefordert. Die rot-grüne Regierung hatte auf das geltende EU-Recht und darauf verwiesen, dass laut Bundesregierung und EU-Kommission eine Bejagung des Wolfes noch lange nicht möglich sei.

Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU wird eine Aufnahme ins Jagdrecht zwar abgelehnt, aber eine politische Initiative bei der EU-Kommission für wolfsfreie Gebiete angedacht. Laut NOZ vom 1. Dezember 2017 lehnt der zuständige EU-Agrarkommissar dies jedoch ab: „Ungeachtet der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland und Europa will die EU-Kommission den besonderen Schutzstatus des Raubtiers nicht ändern. Das erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan auf Anfrage unserer Redaktion. In weiten Teilen der Europäischen Union ist der Wolf nach wie vor eine gefährdete Art.

Eine gezielte Bejagung der Tiere zur Bestandsdezimierung bleibt damit verboten. (…) Das Raubtier war eines der prägenden Themen im Landtagswahlkampf in Niedersachsen. Im Koalitionsvertrag verständigten sich SPD und CDU darauf, Möglichkeiten wolfsfreier Zonen im Land auszuloten. Das Beharren in Brüssel auf dem besonderen Schutzstatus des Raubtieres dürfte dieses Vorhaben deutlich erschweren“ (NOZ vom 1. Dezember 2017 „Agrarkommissar gegen Bejagung“).

Zur Stützung der gesellschaftlich gewünschten Weidehaltung von Rindern, Schafe und Ziegen plante das Land (laut NOZ vom 1. September 2017 „60 Euro pro Kuh, 20 pro Schaf; Niedersachsen: Meyer kündigt 30-Millionen-Euro-Weideprämie an“) für 2018 ff, eine Weideprämie aus Landesmitteln zu finanzieren.


  1. Ist die Schaffung wolfsfreier Gebiete in Niedersachsen oder die Bejagung des Wolfes zur Populationsreduzierung nach geltendem Recht möglich?

Die Bejagung des Wolfes zur Populationsreduzierung ist nach geltendem Recht nicht möglich. Die Schaffung wolfsfreier Gebiete wird derzeit geprüft.

Grundsätzlich muss es – gerade auch im Interesse des Schutzes der Art – Ziel der Politik sein, die Akzeptanz für den Wolf zu erhöhen. Darum sollen alle Maßnahmen im engen Dialog mit allen Beteiligten in einem kontinuierlichen Prozess gemeinsam erarbeitet werden.


  1. Wird die Einschätzung der Bundesregierung und EU-Kommission, dass beim Wolf in Deutschland nach wie vor kein günstiger Erhaltungszustand besteht, geteilt?

Derzeit ja.

Die „niedersächsischen“ Wölfe gehören zur sogenannten Zentraleuropäischen Flachlandpopulation. Das Verbreitungsgebiet dieser Population erstreckt sich im Wesentlichen auf Deutschland und den westlichen Teil Polens. Der günstige Erhaltungszustand kann daher nicht von einem Bundesland oder für dieses allein erreicht oder festgestellt werden. Betrachtet werden muss für die Erfüllung der EU-rechtlichen Bestimmungen zum Erhaltungszustand der deutsche Teil der Zentraleuropäischen Population.


  1. Die rot-grüne Landesregierung hatte zur Förderung der Tierhalter für 2018 eine Weideprämie aus Landesmitteln wie in Bayern geplant. Hält die neue Große Koalition an dieser mit 30 Millionen Euro pro Jahr und zwischen den Ministern Schneider und Meyer vereinbarten Prämie fest?

Es trifft zu, dass die rot-grüne Landesregierung eine Weideprämie in Anlehnung an eine in Bayern bereits angebotene Maßnahme in Aussicht gestellt hatte. Neben der rechtlichen Ausgestaltung der Maßnahme wäre es erforderlich gewesen, die neue Förderung im Haushaltsplan des Landes zu etatisieren. Entgegen der medialen Berichterstattung ist es diesbezüglich aber zu keinen Entscheidungen der Landesregierung und des Niedersächsischen Landtages in der 17. Wahlperiode mehr gekommen. Etwaige künftige Entscheidungen bleiben nachfolgenden Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten und sind abzuwarten.


Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Zwei Pressemeldungen vom 14.12.2017, Abrufdatum 15.12.2017, hier der Link! https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen

Anmerkung: Fettgedruckte Textstellen sind teilweise nachträglich eingefügt worden, um inhaltliche Schwerpunkte zu kennzeichnen


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der verlinkten Webseiten wird keinerlei Gewähr übernommen)