Nichts los an der „Wolfsfront“? – Wolfsmonitor

Nichts los an der „Wolfsfront“?

Zuletzt waren die Schlagzeilen im Blätterwald andere: Eine Bauerninitiative zum Beispiel wetterte unlängst mit einem Treckerkorso gegen weitere Umweltschutz-, Naturschutz-, Wasserschutz- und Tierschutzauflagen der EU und der Bundesregierung und übersah dabei in fahrlässiger Weise den Anteil der eigenen Ständevertretung (der Bauernverbände) an dem sich nun anbahnenden Desaster. Außerdem beklagten die Bauern das sinkende Image ihres Berufsstandes in der Bevölkerung.

Dort allerdings wünscht man sich zunehmend möglichst unbelastete, unbehandelte und gesunde Nahrungsmittel aus einer Produktion, die nachhaltig und rücksichtsvoll mit den natürlichen Ressourcen und den verwendeten Nutztieren umgeht.

Da liegt doch irgendwie der Schluss nahe, dass die Initiative besser mal „vor der eigenen Haustüre“, also bei den sie in der Politik vertretenden Bauernverbänden angefangen hätte. Oder? So – das ist absehbar – wird das Ganze schnell „verpuffen“. Und das zu Recht.

Der Bundestag übrigens, und da wären wir wieder bei den Wölfen, verhandelte letzten Donnerstag in den Nachtstunden erstmals über einen Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, das einen einfacheren Abschuss der Wölfe ermöglichen soll.

Die Befassung, bei der im Sommer der auch der Bundesrat einbezogen wurde, dauert nun bereits einige Monate. Alle Ergebnisse des letzten Donnerstags können Sie hier abrufen (Link!*1).

Zwischenzeitlich hat jedoch der Europäische Gerichtshof in einem Urteil festgestellt, unter welchen Bedingungen von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) abgewichen werden darf, um eine Jagd auf Wölfe zuzulassen (hier der Link!).

Dieses Urteil, so meine persönliche Einschätzung, könnte sich im Nachhinein als Sollbruchstelle erweisen, die den nationalen Vorstoß der Bundesregierung früher oder später obsolet werden lassen könnte.

Denn schließlich macht das Urteil deutlich, dass die jeweilige nationale Behörde anhand fundierter wissenschaftlicher Daten nachzuweisen hat, dass die Ausnahmen, die Wolfsabschüsse gestatten, geeignet sein müssen, die formulierten Ziele tatsächlich zu erreichen.

Ebenso muss hinreichend nachgewiesen werden, dass das mit dem Abschuss verfolgte Ziel nicht durch eine anderweitige zufriedenstellende Lösung erreicht werden kann.

Und das dürfte in der Regel nicht ganz einfach sein.


Quelle: (*1) bundestag.de: 1. Lesung: „Regelungsvorschläge zum Abschuss von Wölfen debattiert“ am 24.10.2019, abgerufen am 27.10.2019