Heimliche Entnahme eines Wolfes in Niedersachsen? – GzSdW: „Falsche Entscheidung korrigieren!“ – Wolfsmonitor

Heimliche Entnahme eines Wolfes in Niedersachsen? – GzSdW: „Falsche Entscheidung korrigieren!“

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies behauptete nun in einem Interview mit der NOZ, die von ihm angeordnete Entnahme eines Wolfes des Rodewalder Rudels sei nach einer juristischen Prüfung mit dem Naturschutzgesetz vereinbar. Diese Meinung ist nach Informationen der NOZ allerdings sogar innerhalb des Ministeriums und auch beim Wolfsbüro umstritten.

Lies wies in diesem Interview auch Bedenken darüber zurück, dass die Schützen aus Versehen das falsche Tier erlegen könnten. Was abermals zeigt, dass er sich auf fachlich sehr dünnem Eis bewegt.

Lies Äußerung, sich zudem von der „intensiven Kommentierung in den sozialen Medien“ beeindruckt zu zeigen, also dem Ort, an dem sich zunehmend Ottonormalverbraucher tummelt, um auch mal seine Meinung loszuwerden, wirkt wie die legendäre „Feigheit vor dem Feind“.

Mit dem Ergebnis, deshalb aus dem höchst umstrittenen Abschuss ein Geheimnis zu machen. Die Öffentlichkeit soll erst nach der Tötung informiert werden.

Nicht wenige dieser intensiven Bürgerkommentierungen im Netz zielen übrigens in die Richtung des Zitats von Berthold Brecht, der einst gesagt haben soll: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“

Auf welch regulatorisch dünnem Eis sich der Minister offenbar tatsächlich bewegt, zeigt die erneute Stellungnahme der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) von heute. Dort heißt es (Auszug):

„Nachdem bei den als Begründung für eine Entnahme nach BNatSchG. § 45 als Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfes angegeben Übergriffen in der Mehrzahl der Fälle weder der zu fordernde Mindestschutz gegeben war, im Fall der Übergriffe auf Rinder und Pferde ein Mindestschutz sogar vom Ministerium als „nicht erforderlich“ bezeichnet wird, und die zudem geforderten zumutbaren Maßnahmen zur Verbesserung des Herdenschutzes nach Übergriffen nicht eingesetzt wurden, ist die Entscheidung juristisch sehr zweifelhaft.

Wie der Abschuss durchgeführt werden soll ist ebenfalls unklar, denn eine Unterscheidung zwischen dem Wolfsrüden „GW717m“ und anderen Wölfen im Gebiet kann auf keinen Fall mit der erforderlichen Sicherheit gewährleistet werden.

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat juristischen Rat eingeholt und wird genau wie in Schleswig-Holstein alle Möglichkeiten ergreifen, diese falsche Entscheidung zu korrigieren.“

Quellen (beide abgerufen am  1.2.2019):

(*1) noz.de am 1.2.2019: „Lies verteidigt geplanten Abschuss des Rodewalder Wolfs“ von Klaus Wieschemeyer, hier der Link!

(*2) gzsdw.de am 1.2.2019: „Abschusserlaubnis auch in Niedersachsen“, hier der Link!