Rodewalder Rudel – Wolfsmonitor

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Kreis Nienburg: Weiterer Wolfsabschuss in Niedersachsen

Die Kritik nach den Abschüssen zweier Wolfswelpen in Niedersachsen ist noch nicht verklungen, schon erreicht uns die Meldung vom nächsten Opfer der umstrittenen Wolfspolitik des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. Im Kreis Nienburg wurde in der Nacht zum 7. April eine junge Wölfin erschossen. Erste Erkenntnisse weisen auf ein bis zwei Jahre altes weibliches Tier hin.

Erneute Abschussverfügung für Rodewalder Wolf ist laut Experte ein „Skandal“

Der bekannte deutsche Wolfsexperte Ulrich Wotschikowsky, u.a. Mitglied der „Large Carnivore Initiative for Europe“, einer Spezialistengruppe der Weltnaturschutzorganisation IUCN, findet sehr deutliche und ungeschminkte Worte auf seinem Blog „Wolfsite – Forum Isegrim“ zur abermaligen Verlängerung der Frist zum Abschuss des Wolfsrüden des Rodewalder Rudels in Niedersachsen. In gleich zwei Beiträgen spricht Wotschikowsky dort von einer fachlich nicht haltbaren Begründung und deshalb von einem „Skandal“,…“ zu keinem anderen Zweck, als endlich einen Wolf töten zu können.“

Auch NABU ist überzeugt: Begründung für Abschuss des Rodewalder Wolfs ist fachlich falsch

In einer Stellungnahme des NABU Niedersachsen zum Ablauf der Frist der Abschussgenehmigung des Rodewalder Leitrüden und der Verlängerung dieser Frist bis zum 31. März 2019 heißt es, dass insbesondere von einzelnen Politikern vorwiegend aus den Reihen der CDU und der FDP sowie von Lobbygruppen wie Landesjägerschaft und Landvolk das Wolfsthema dramatisiert, teilweise Unwahrheiten verbreitet und mit teilweise martialischer Ausdrucksweise Ängste gegenüber der Tierart geschürt werden. Die Meldung im Wortlaut:

Abschusserlaubnis wird für beide Wölfe verlängert

Um es noch einmal deutlich zu wiederholen: Die beiden mit dem Ablauf des heutigen Tages auslaufenden Abschussgenehmigungen für die Wölfe mit den wissenschaftlichen Kennungen „GW924m“ (Schleswig-Holstein) und „GW717m“ (Niedersachsen) beschreiben nichts anderes als eklatante Schwächen in den landeseigenen Herdenschutz-Richtlinien und keinesfalls irgendeine Form von „Problemwölfen“. Die beiden Wölfe können somit als politische „Bauernopfer“ angesehen werden. Dennoch oder gerade deswegen werden beide Abschussgenehmigungen wohl nun verlängert.

Abschuss-Entscheidung des OVG: Die Begründung!

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts entschied gestern, dass die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels rechtmäßig ist. Viele Wolfsfreunde sehen das allerdings aus moralischen Gründen völlig anders. Auf einer entsprechenden Facebook-Seite heißt es zum Beispiel: