Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht – Wolfsmonitor

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Abschuss-Entscheidung des OVG: Die Begründung!

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts entschied gestern, dass die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels rechtmäßig ist. Viele Wolfsfreunde sehen das allerdings aus moralischen Gründen völlig anders. Auf einer entsprechenden Facebook-Seite heißt es zum Beispiel: