Um es noch einmal deutlich zu wiederholen: Die beiden mit dem Ablauf des heutigen Tages auslaufenden Abschussgenehmigungen für die Wölfe mit den wissenschaftlichen Kennungen „GW924m“ (Schleswig-Holstein) und „GW717m“ (Niedersachsen) beschreiben nichts anderes als eklatante Schwächen in den landeseigenen Herdenschutz-Richtlinien und keinesfalls irgendeine Form von „Problemwölfen“. Die beiden Wölfe können somit als politische „Bauernopfer“ angesehen werden. Dennoch oder gerade deswegen werden beide Abschussgenehmigungen wohl nun verlängert.
Monthly Archives: Februar 2019
Nebenkriegs-Schauplatz: Herdenschutz vs. Bankenrettung
1,4 Mio. Euro gab das Land Niedersachsen im Jahr 2018 für die Wölfe aus, so lautete gestern eine Schlagzeile der Bild-Zeitung in Hannover. Das Geld floss in den Herdenschutz (820.000 Euro), gefolgt von Verwaltung (349.000 Euro), Monitoring (190.000 Euro) und Schadensersatz (41.000 Euro). Der Wolf, so das Bild-Resümee, ist den Niedersachsen oftmals lieb, aber immer auch teuer (*1).
Einfallslos und an den tatsächlich relevanten Problemen vorbei: FDP Niedersachsen
Die Vögel und Insekten sterben weiterhin, vielen Landespolitikern scheint’s zunehmend egal zu sein. Die Wälder sind in einem erbärmlichen Zustand und bereits im Februar messen wir stellenweise 20 Grad. Die wahrnehmbaren politischen Erfolge der letzten Zeit hingegen: Der Kohleausstieg 2038 und regionale Pürzelprämien für Wildschweine. Abgeschossene Wildschweine natürlich.
Der Leser als Bauernopfer: Mit vereinten Kräften gegen Herdenschutz und Wolf
Heute präsentiere ich Ihnen wieder einmal ein besonders gelungenes Beispiel der journalistischen Parteinahme. Dieses Mal sind es die Lübecker Nachrichten als „Organ“ der Madsack-Mediengruppe in Schleswig Holstein, die kein gutes Haar am Wolf und am Wolfsmanagement lassen. Natürlich schreibt man das nicht direkt so, man lässt so etwas sagen. Aber Vorsicht, wenn Sie nachfolgende Zeilen sowie den verlinkten Artikel lesen, besteht für Sie akute Gefahr, selbst zum „Bauernopfer“ zu werden!
Abschuss-Entscheidung des OVG: Die Begründung!
Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts entschied gestern, dass die Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels rechtmäßig ist. Viele Wolfsfreunde sehen das allerdings aus moralischen Gründen völlig anders. Auf einer entsprechenden Facebook-Seite heißt es zum Beispiel: