Niedersachsen: Empfohlene wolfsabweisende Schutzmaßnahmen bieten in der Regel guten Schutz – Wolfsmonitor

Niedersachsen: Empfohlene wolfsabweisende Schutzmaßnahmen bieten in der Regel guten Schutz

Der Umstand, dass der 100%ige Schutz von Nutztieren vor dem Wolf durch die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen nicht garantiert werden kann, veranlasst einige Wolfskritiker immer wieder zu der populistischen und irrigen Behauptung, Herdenschutzmaßnahmen könne man sich ersparen, weil es wirksamer sei, Wölfe zu „regulieren“. Eine 100% ige Sicherheit gibt es wohl nirgends im Leben. In einer aktuellen Anfrage in Niedersachsen bezieht Umweltminister Wenzel Stellung zu der Frage, ob der in Niedersachsen empfohlene Grundschutz gegen den Wolf noch ausreichend ist. Die schriftliche Antwort auf die mündliche Frage lautet:


„Ist der vom Land Niedersachsen empfohlene Grundschutz gegen den Wolf noch ausreichend?“

„Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, André Bock, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Cellsche Zeitung berichtet am 18. Juli 2016 unter dem Titel „Wolf springt über Zaun und reißt vier Schnucken“ über einen Heidschnuckenriss im Landkreis Celle. Vier Schafe fielen möglicherweise dem Wolf zum Opfer. Die Zeitung schreibt: „Wie erst gestern bekannt wurde, hatte der Wolf zuvor offenbar einen 1,20 m hohen Zaun, der unter Strom stand und eine Spannung von 5.000 Volt hatte, gezielt übersprungen.“

In der Drucksache 17/8371, einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung von Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion mit dem Titel „Bieten Herdenschutzhunde keinen Schutz vor dem Wolf“ antwortet die Landesregierung auf Frage 1 zum Thema nachhaltiger Schutz für Weidetiere wie folgt:

„Um den wolfsabweisenden Charakter des Grundschutzes zu verbessern, empfiehlt die Landesregierung durch das Wolfsbüro, den Einsatz etwas höherer (1,20 m und mehr) Euronetze, Mehrlitzenzäune (für Großvieh), bei denen der niedrigste stromführende Draht/Litze maximal 20 cm über dem Boden verläuft und die Abstände zwischen den unteren drei oder besser vier Drähten nicht mehr als 20 cm betragen oder Festzäune, die im unteren Bereich über einen Untergrabeschutz verfügen und an der Oberkante einen Überkletterschutz aufweisen.“

1.Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem oben genannten Vorfall?

Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in der Vorbemerkung der Abgeordneten zitierten Pressemeldung um eine aus Juli 2017 – und nicht 2016 – handelt, die sich auf Nutztierschäden aus dem Juli 2017 bezieht. Bevor nunmehr eine abschließende Bewertung des Vorfalls vorgenommen werden kann, muss die amtliche Feststellung des Verursachers abgewartet werden. Diese ist bislang noch nicht erfolgt.

Die vom Land empfohlenen wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen bieten in der Regel einen guten Schutz vor Wolfsübergriffen. Dies zeigen die Erfahrungen in Niedersachsen, aber auch in den anderen Bundesländern mit Wölfen. Einen 100%igen Schutz vor dem Wolf kann durch die empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen allerdings nicht garantiert werden. Wenn einzelne Wölfe die empfohlenen Schutzmaßnahmen mehrfach überwinden und weitere Schutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht zumutbar sind, ist es nach aktueller Rechtlage möglich, einen Wolf zu entnehmen.


2.Wie werden die überarbeiteten Empfehlungen der Landesregierung lauten?

Siehe Antwort zu Frage 1. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die Empfehlungen zum Herdenschutz zu überarbeiten.


3.Zieht die Landesregierung die Entnahme des genannten Wolfes in Betracht, und wenn ja, mit welchem Zeitfenster muss gerechnet werden, bis der auffällige Wolf entnommen wird?

Sollte es sich herausstellen, dass die Schafe in diesem Fall von einem Wolf getötet wurden, ist dieser einzelne Fall noch kein hinreichender Grund, um einen Wolf als problematisch einzustufen und diesen der Natur zu entnehmen.

Erst wenn weitere Fälle mit Überwindung von empfohlenen Schutzmaßnahmen in der Region hinzukommen und diese demselben Wolf zugeordnet werden können, kommt eine Entnahme in Betracht. Im Rahmen des laufenden Wolfsmanagements wird die Situation in der Region weiterhin genau beobachtet und wenn notwendig, werden geeignete Maßnahmen veranlasst und durchgeführt.“


Quelle: Umweltministerium Niedersachsen, www.umwelt.niedersachsen.de, Pressemeldung vom 17.8.2017: „Ist der vom Land Niedersachsen empfohlene Grundschutz gegen den Wolf noch ausreichend?“, abgerufen am 19.8.2017, hier der Link!

Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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