Wolfsfonds springt in Schleswig-Holstein ein! – Wolfsmonitor

Wolfsfonds springt in Schleswig-Holstein ein!

Schäfer Jan Siebels aus Blumenthal in Schleswig-Holstein hatte im Jahr 2015 zweimal unter Wolfsübergriffen zu leiden. Zahlreiche seiner Schafe wurden dabei getötet oder mussten aufgrund ihrer Verletzungen erlöst werden.

Der gemeinsame Wolfsgarantiefonds, den der Freundeskreis freilebender Wölfe, der NABU Schleswig Holstein, der WWF, die Klara-Samariter-Stiftung, die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein und der Wildpark Eekholt bereits im Jahr 2010 gründeten, hat ihm nun den entstandenen finanziellen Schaden, der aufgrund einer EU-Verordnung durch die so genannten De-minimis-Regelung wegen bestehender Höchstgrenzen für Schadensausgleichszahlungen nicht gedeckt war, erstattet. Immerhin 3.877 Euro!

Nach der EU-Regelung dürfen einem Tierhalter innerhalb von drei Jahren maximal 15.000 Euro an Schadensausgleich aus öffentlichen Mitteln erstattet werden. Alles darüber hinaus gilt nach der EG-Verordnung als unerlaubte Subvention. Und zwar unabhängig davon, ob ein Schaden dadurch ausgeglichen ist oder nicht.

Daraufhin hatten 2010 die Naturschutzorganisationen in Schleswig- Holstein den Wolfsgarantiefonds gegründet. Bedingung für Zahlungen aus dem Fonds ist allerdings die vorhandene Grundsicherung der Nutztierherden nach den Präventionsvorschlägen des Umweltministeriums in Schleswig-Holstein.

Auch in anderen Bundesländern unterstützen Naturschutzorganisationen die Schutzmaßnahmen für Nutztiere zur Vermeidung von Wolfsschäden in vorbildlicher Art und Weise.

So zum Beispiel in Sachsen, wo die Heinz-Sielmann-Stiftung seit letztem Jahr zusätzlich 20% der Kosten für Präventionsmaßnahmen beisteuert (*1). Einen Wolfsfonds gibt es auch in Baden-Württemberg.


(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Freundeskreis freilebender Wölfe, Klara-Samariter-Stiftung, NABU Schleswig-Holstein, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Wildpark Eekholt und WWF Deutschland, hier ein Link auf die entsprechende Webseite des NABU Schleswig-Holstein!)

(*1) Weitere Erläuterungen zur Unterstützung der Heinz-Sielmann-Stiftung im Wolfsmonitor-Beitrag vom 23. Juli 2015