ÖJV-Baden-Württemberg: „Die Absicht des illegalen Wolfsabschusses ist klar!“ – Wolfsmonitor

ÖJV-Baden-Württemberg: „Die Absicht des illegalen Wolfsabschusses ist klar!“

Den illegal erschossenen „Schwarzwald-Wolf“ vom Schluchsee (WM berichtete, hier!) kommentiert der Ökologische Jagdverband Baden-Württemberg auf seiner Facebook-Seite wie folgt: „Der Wolf, der 2016 in Schneverdingen/Niedersachsen geboren wurde und nach mehreren Beobachtungen in anderen Bundesländern bei Reutlingendorf zum ersten Mal in Baden-Württemberg gesichtet wurde (nicht, wie die Presse gerne schreibt am Bodensee) zum ersten Mal in Baden-Württemberg gesichtet wurde, konnte bei uns nicht lange überleben.

Er wurde erschossen, der Kadaver danach öffentlichkeitswirksam an eine Stelle geworfen, wo er unweigerlich bald entdeckt werden mußte. Hierzu die Zumeldung des ÖJV Baden Württemberg vom 08.08. im Wortlaut:

Zumeldung zur PM des Umweltministeriums zur Todesursache des im Schluchsee gefundenen Wolfsrüden aus Niedersachsen vom 08. August 2017


Wir dürfen uns von einzelnen Straftätern nicht einschüchtern lassen
Baden- Württemberg ist das Land von Schiller, Einstein, Sophie und Hans Scholl, es ist das Land von rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürgern.

Es ist nicht das Land von einigen wenigen Personen, die sich mit ihrem Handeln außerhalb des Rechtsstaates stellen und die denken, mit einem Schuß und dem präsentieren von illegal getöteten streng geschützten Tieren gesellschaftliche Entscheidungen beeinflussen zu können.

„Die Absicht der Verantwortlichen für den Abschuss des Wolfsrüden ist klar: Es soll gezeigt werden, daß einige Wenige sich anmaßen, selber entscheiden zu wollen, welche Tiere in unserem Landleben dürfen. Die Straftäter wollen zeigen, daß sie die Macht haben, eine Rückkehr von großen Beutegreifern zu verhindern.

Damit wollen die Täter die Verwirklichung des Staatszieles Biodiversität verhindern und Staat und Gesellschaft von der Realisierung von Naturschutzzielen abbringen. Die Tat und das demonstrative Präsentieren des Kadavers zielt gegen uns alle und gegen unser Rechtsystem“, formuliert Michel Rüttiger, wildtier-ökologischer Referent beim ÖJV die Einschätzung seines Verbandes.

Tat und Drohgebärde richtet sich gegen das Staatsziel „Biodiversität“
Die Tat stellt eine Form des Terrors nicht nur gegen nationales und internationales Recht dar, nicht nur gegen den Willen der übergroßen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sondern ganz gezielt gegen das Staatsziel „Biodiversität“. Anders kann die Drohgebärde des öffentlichwirksamen zur-Schau-stellens des Kadavers nicht verstanden werden.

Weder die Landesregierung, noch die Verbände und gesellschaftlichen Gruppen, die sich aktiv für ein funktionierendes Miteinander von Großraubtieren und dem Mensch einsetzen dürfen sich durch solche Handlungen und Drohgebärden einschüchtern lassen.

Straftätern entschieden entgegentreten
Unsere Demokratie wird sich nicht der Gewalt Einzelner beugen sondern Straftätern entschieden entgegentreten.
„Es geht uns hierbei nicht in erster Linie um die betroffene Tierart sondern vielmehr um den ideologisch motivierten Angriff auf nationales und internationales Naturschutzrecht und den Versuch der Einschüchterung, die durch die Art der Tatausführung deutlich wird und den wir als Naturschutzorientierter Verband nicht hinnehmen können“ erklärt Christian Kirch, Vorsitzender des Ökologischen Jagdverbandes Baden- Württemberg.

Information hilft gegen Polarisierung
Der Wolf polarisiert. Je weniger sachliche Informationen der Bevölkerung im Bezug auf Rückkehrer wie Wolf und Luchs zur Verfügung stehen, desto leichteres Spiel haben Personen, die Unsicherheit und Ängste schüren.

Mit Informationen kann dieser Kreislauf durchbrochen werden. Die Landesregierung ist hier mit der Aufklärung über den Umgang mit großen Beutegreifern durch die FVA Freiburg und die AG Luchs und Wolf auf einem guten Weg. Die Geschehnisse im Südschwarzwald zeigen aber, dass diese Bemühungen noch nicht alle Kreise erreicht haben.“

Kontakt für Rückfragen:

  • Michael Rüttiger, Referent für Wildtierökologie des ÖJV BW
    Email: ruettiger@oejv.de Tel. +49 (0)176- 869 874 85
  • Christian Kirch, 1. Vorsitzender des ÖJV BW
    Email: kirch@oejv.de Tel. +49 (0)173 – 326 31 14

Quelle: Facebook-Seite des ÖJV Baden-Württember e.V., abgerufen am 9.8.2017, hier der Link!