In Sachsen-Anhalt, wo es wie in jedem Wolfsgebiet immer mal wieder Übergriffe von Wölfen auf unzureichend geschützte Nutztiere gibt, fördert man seit April des Jahres auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Sie gelten in Verbindung mit Elektrozäunen als das Non plus ultra des wirksamen Herdenschutzes. Bis heute liegt allerdings kein einziger Antrag auf Geld für diese Hunde vor. Null Resonanz also. Woran das nur liegen mag?
André Damm vom MDR Sachsen-Anhalt versucht sich in seinem heutigen Artikel auf eine Antwort: Die überbordende Bürokratie und die komplizierte Antragstellung sowie der Umstand, dass der Antragsteller außerdem eine Schulung nachweisen muss, mögen in der Tat Gründe dafür sein, den Verzicht der Nutztierhalter zu erklären. (*1)
Doch das könnte nur die halbe Wahrheit sein. Vor wenigen Wochen erklärte Wanderschäfer Sven de Vries auf Wolfsmonitor seinen Versuch, Änderungen in der Tierschutzhundeverordnung (TierSchutzHuV) voranzutreiben, die den Einsatz der Hunde rechtssicher ermöglichen (siehe hier!).
Demnach reicht es nicht aus, wie nun in Sachsen-Anhalt, allein Hunde zu fördern, es müssen offensichtlich noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Einsatz dieser Tiere auch tatsächlich rechtssicher erfolgen kann.
Quelle: (*1) MDR Sachsen-Anhalt, www.mdr.de, Artikel von André Damm am 19.7.2017: „Schutz vor Wölfen Keine Anträge auf Herdenschutzhunde“, abgerufen am 19.7.2017, hier der Link!
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com
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