Niedersächsisches Umweltministerium: Nun gibt man sich offen! – Wolfsmonitor

Niedersächsisches Umweltministerium: Nun gibt man sich offen!

Vermutlich wusste man um die inhaltlichen Schwächen, anders lässt es sich kaum erklären, warum die Begründungen zum Abschussvorhaben des Rodelwalder Leitrüden erst jetzt – nachdem der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. Rechtsmittel eingelegt hat – vom Umweltministerium veröffentlicht wurden. In der Pressemeldung des Ministeriums heißt es (im Wortlaut):

„Das Niedersächsische Umweltministerium hat heute die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Rüden GW 717m des Rodewalder Rudels online der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (siehe Infospalte).

Seit dem Frühjahr 2018 ist es im Territorium des Rodewalder Rudels im Landkreis Nienburg vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen. Dabei haben Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere wie Schafe erbeutet, sondern darüber hinaus Rinderherden angegriffen und dabei Rinder sowie Kälber gerissen.

Erwachsene Rinder im Herdenverband können sich selber und ihre Kälber gegenüber Wölfen grundsätzlich verteidigen, so dass Rinderrisse durch Wölfe die Ausnahme sind. Der Rüde GW 717m hat das Angreifen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden aber gelernt und mehrfach Rinder gerissen.

Minister Olaf Lies sagt dazu: „Es ist davon auszugehen, dass der Rüde dieses Verhalten auch an seine Nachkommen weitergibt. Um das zu verhindern und den erwartbaren Schaden für die Weidewirtschaft abzuwenden, ist es notwendig den Rüden des Rodewalder Rudels zu töten. Dafür habe ich die Ausnahmegenehmigung auf den Weg gebracht.“

Mit Unterstützung des Umweltministeriums hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) deshalb am 23.01.2019 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 BNatSchG erteilt und die „sofortige Vollziehung“ angeordnet (siehe Infospalte).

Zwei nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Naturschutzvereinigungen haben gegen diese Ausnahmegenehmigung beim NLWKN Widerspruch erhoben, eine der Vereinigungen hat zusätzlich einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz beantragt.

Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Oldenburg rechtshängig. Das Verwaltungsgericht wird jetzt zu entscheiden haben, ob die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen ist. Zu den Einzelheiten des gerichtlichen Verfahrens kann zu diesem Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.

Minister Lies erklärt: „Klar ist, dass wir den prozessleitenden Verfügungen des Gerichts Folge leisten. Das heißt, wir werden den Rüden nicht schießen, um dem Verwaltungsgericht die Gelegenheit zu geben, über den Antrag zu entscheiden. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Unabhängig davon sind wir davon überzeugt, dass die Genehmigung rechtmäßig erfolgt ist. Wichtig wäre es, eine zügige Entscheidung zu erhalten, um schnell Klarheit zu haben.“

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Genehmigung allenfalls anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen Widerspruch einlegen bzw. Klage erheben können. Unzulässige bzw. unbegründete Widersprüche müssten kostenpflichtig zurückgewiesen werden.“

Kommentar:

Sowohl die Pressemeldung als auch die dort beiliegende Präsentation klingen in weiten Teilen wenig überzeugend. Beide nun der Öffentlichkeit vorliegenden Dokumente zeigen eigentlich nur, dass man in der Vergangenheit bei verschiedenen Punkten wohl dem einen oder anderen inhaltlichen Irrtum aufgesessen ist.

Dass die Anzahl an Rissen, die Größe des Gesamtschadens also, direkt abhängig ist von der Qualität des Herdenschutzes, dürfte eigentlich jedem locker einleuchten. Selbst dieser Dreh- und Angelpunkt spielt aber in der beiliegenden Präsentation (rechts im Menüfeld direkt neben der Pressemeldung) nur eine untergeordnete Bedeutung.

Sollte allerdings richtig sein, was da steht, und daran gibt es keinen Zweifel, so hat der nun „angeklagte“ Wolf nur in einem einzigen Fall einen 1,2 Meter hohen Zaun, wie ihn das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zum Schutz von Nutztierem empfiehlt, überwunden (oder untergraben).

Die Mär von der Weitergabe irgendwelcher Untugenden an die Nachkommen, mit denen immer kokettiert wird, ist meines Wissens auch nur eine Vermutung und in der deutschsprachigen Literatur nicht belastbar belegt.

Ich selbst kenne keinen konkreten Fall, wo außergewöhnliches im Sinne von problemhaftem Verhalten nachweisbar an die nächste Generation Wölfe weitergegeben wurde. Schiefe Nasen und eng sitzende Augen schon, außergewöhnliches Verhalten – nein.

Sollte allerdings jemand einen solchen Fall in Mitteleuropa tatsächlich kennen, bitte ich um einen entsprechenden kurzen Quellenhinweis an redaktion@wolfsmonitor.de.

Um im Jargon des Umweltministers zu bleiben, müsste es deshalb eigentlich heißen: …“Um das zu verhindern und den erwartbaren Schaden für die Weidewirtschaft abzuwenden, ist es nicht notwendig den Rüden des Rodewalder Rudels zu töten, sondern die Verbesserung des Herdenschutzes vollumfänglich zu unterstützen.“

Dazu gehören ausdrücklich auch Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz von Kleinpferden und Fohlen sowie Kälbern und „Fresser“ und ergänzend die Nachbesserung der Definition, was die „ausreichende Fähigkeit zum Selbstschutz einer Herde“ betrifft. Augenscheinlich war diese mehrfach nicht gegeben.

Auch in der der Pressemeldung zugefügten Präsentation finden sich zahlreiche Schwächen. Beispielhaft sei das daran festgemacht, dass Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern dort als „unzumutbar“ bezeichnet werden und die „ausreichende Fähigkeit zum Selbstschutz einer Herde“ scheinbar auch dort einfach vorausgesetzt wird, wo sie offensichtlich gar nicht gegeben ist.

Gerade derartige Fehleinschätzungen untergraben die Akzeptanz für die Wölfe in der Bevölkerung nachhaltig!

Eine weitere dieser fragwürdigen Thesen ist die „Milchmädchenrechnung“ des Bauernverbandes, der in Niedersachsen „Landvolk“ heißt und auf die sonderbare Summe von 300 Mio. Euro Zaunkosten kommt, wenn alle „Futterflächen“ eingezäunt würden. Aber wo ist das in Zeiten modernster Landtechnik tatsächlich noch nötig?

Weitere erkennbare Versäumnisse fallen auf: Zumutbare Verbesserungen am Herdenschutz (Litzen, Flatterbänder, Untergrabungsschutz, etc.), das Nichteinbeziehen der Dokumentation- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) als Fachbehörde in die Entscheidungsfindung zur Tötung des Wolfs. Und das offensichtliche Fehlen von Besenderungs- und weiterführenden Vergrämungsversuchen, zum Beispiel mit Herdenschutzhunden.

Kurzum: Bis heute konnte nicht glaubhaft belegt werden, dass in den aufgeführten Fällen auch nur annähernd alle zumutbaren Alternativen zum Schutz der Nutztiere vor dem streng geschützten Beutegreifer ausgeschöpft wurden. Im Gegenteil: Man führt überwiegend politische und gefühlsbetonte Gründe auf, um den Abschuss begründen zu können.

Diese Versaumnisse nun aber allein dem Wolf mit der Kennung GW 717m zum tödlichen Vorwurf zu machen, zeugt von renitenter Ignoranz und ändert im Zweifel keinen Deut daran, dass nachrückende Wölfe sich in ähnlicher Weise am unzureichend geschützten „Nutztierbuffet to go“ im Landkreis Nienburg laben könnten.

Just my two cents…

Jürgen Vogler


Quelle: umwelt.niedersachsen.de , Pressemitteilung Nr.12/2019 vom 11.2.2019, hier der Link!