Kommentar zum eingeschläferten Wolf – Wolfsmonitor

Kommentar zum eingeschläferten Wolf

Am Mittwochnachmittag dieser Woche ist im Landkreis Uelzen ein junger, abgemagerter Wolfsrüde zuerst narkotisiert und dann aufgrund der Diagnose eines Amtstierarztes von seinem Leiden erlöst worden.

Das Tier hatte eine offene, stark entzündete Wunde am Vorderlauf (Fotos hier – Vorsicht, nichts für empfindliche Gemüter!). Der Wolf war kaum noch dazu in der Lage, sich fortzubewegen.

Über die Ursache der Verletzung kann nur gemutmaßt werden, eine Untersuchung beim Leibniz-Institut für Zoo und Wildtierforschung in Berlin wird Aufschluss darüber geben.

Das Bedenkliche: Bereits vor acht Wochen meldete ein Wolfsberater den verletzten Wolf, der sich schon damals immer wieder erschöpft auf einem Acker ablegen musste, ans offizielle Monitoring der Landesjägerschaft. Von dort aus wurde die Info an die zuständigen Stellen beim Land weitergegeben.

Das darauf folgende „Behörden-, Meinungs- und Zuständigkeitswirrwarr“ lesen Sie sich besser selbst einmal durch (hier ein entsprechender Link zu einem Beitrag von Ulrike Kressel vom NDR dazu! *1).

Es bleibt festzustellen, dass es verschiedene Blickrichtungen auf den Fall gibt:

Laut Tierschutzgesetz dürfen Tiere keinem unnötigen Leiden ausgesetzt werden. Aus artenschutzrechtlicher Sicht dürfen streng geschützte Tiere jedoch –  selbst wenn sie leiden – weder verfolgt noch gestört werden.

Abseits aller formaljuristischen Regelungen gibt es aber auch einen gesunden Menschenverstand. Und aus diesem Blickwinkel, so wage ich einmal zu behaupten, hätte es nicht acht wissende Wochen dauern dürfen, bevor überhaupt in irgendeiner Form eingegriffen wurde.

Vielleicht wäre es bei frühzeitigem Handeln sogar möglich gewesen, den Wolf einzufangen, zu besendern, weiter zu beobachten und gegebenenfalls dann einzuschreiten, wenn sich herausstellt, dass sich das Leiden des Tieres immer weiter vergrößert.

Vielleicht hätte man ihn alternativ sogar in einer Auffangstation „aufpäppeln“ können. Das wäre vermutlich im Sinne des Tierschutzgedankens der bevorzugte Weg gewesen.

Aus Artenschutzsicht geht es zumeist nicht um ein einzelnes Individuum, sondern um die gesamte Population. Auf dieser Grundlage überlässt man den Tieren meistens ihrem Schicksal.

Ethisch – moralisch mögen viele Menschen diesen Gedanken nicht immer folgen wollen und ja, wir müssen für vergleichbare Fälle tatsächlich eine tier- und artenschutzgerecht sowie legale und gesellschaftlich tragfähige Rechtsauslegung finden, wie künftig mit verletzten Wölfen umzugehen ist.

Die Krux ist dennoch eine andere und ich möchte sie als Fragen formulieren:

Welche offensichtlich vorhandenen Kommunikationsbarrieren im Verantwortungsbereich des niedersächsischen Wolfsmanagements führten dazu, dass es ganze acht Wochen dauerte, bis endlich eingeschritten wurde?

Und welche Anstrengungen werden nun unternommen, dass sich so etwas nicht wiederholt?

Was nützt einem Bundesland ein halbwegs funktionierendes Monitoring und das ehrenamltich zeitaufwändige Engagement vieler freiwilliger Wolfsberater, wenn die Entscheidungsinstanzen nicht einmal auf deren Meldungen und Fragen reagieren?

Aus meiner Sicht ist es nun der zweite konkrete Fall innerhalb kürzester Zeit, der augenscheinlich vorhandene Struktur- und Kommunikationsdefizite im niedersächsischen Wolfsmanagement breit wahrnehmbar offenbart.

Ist es deshalb ein Wunder, dass dieses Verhalten nach außen plan- und konzeptlos wirken muss?

Herzlichst

Ihr

Jürgen Vogler


(Quelle: (*1) NDR, www.ndr.de, Artikel von Ulrike Kresse am 19.5.2016: „Wolf erst nach wochenlangem Leiden eingeschläfert“, abgerufen am 20.5.2016, hier der Link!)

 

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