Wenn jemand auf die Frage, warum wir eigentlich Wölfe in Deutschland „brauchen“, keine spontane Antwort erhält, dann mag das vielleicht auch an der Frage liegen. Denn höchstwahrscheinlich ist sie falsch gestellt! Daraus allerdings vorschnell ableiten zu wollen, es gäbe keinen „vernünftigen Grund“ für die Anwesenheit der Wölfe, lässt mich manchmal arg an der Vernunft des „Abzuleitenden“ zweifeln.
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Kommentar zum eingeschläferten Wolf
Am Mittwochnachmittag dieser Woche ist im Landkreis Uelzen ein junger, abgemagerter Wolfsrüde zuerst narkotisiert und dann aufgrund der Diagnose eines Amtstierarztes von seinem Leiden erlöst worden.
Das Tier hatte eine offene, stark entzündete Wunde am Vorderlauf (Fotos hier – Vorsicht, nichts für empfindliche Gemüter!). Der Wolf war kaum noch dazu in der Lage, sich fortzubewegen.
Tierschutzpartei prüft ebenfalls Klage wegen der Tötung von „MT6“
Nachdem die Partei „ETHIA“ mit Sitz in Hamburg kürzlich bekannt gab, dass sie eine Strafanzeige gegen Umweltminister Wenzel aufgrund der Tötung von Wolf „Kurti“ gestellt habe (Wolfsmonitor berichtete, hier der Link!), meldete heute nun die Partei „Mensch, Umwelt, Tierschutz“ im Rahmen einer Pressemitteilung, dass sie zur Prüfung einer Klage gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen dem Umweltministerium unter Bezug auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) einen Fragenkatalog zur Tötung von Wolf „MT6“ („Kurti“) zugestellt habe.
Die Partei erwartet nun innerhalb einer „verkürzten Frist von 7 Werktagen“ eine offizielle Stellungnahme des Ministeriums.
Wolfsabschuss hat juristisches Nachspiel
Der Abschuss eines jungen Wolfes aus dem Munsteraner Rudel, von Wolfsfreunden „Kurti“ genannt, von Wissenschaftlern als „MT 6“ bezeichnet, hat ein juristisches Nachspiel.
Die Partei „ETHIA“ mit Sitz in Hamburg gab am Wochenende bekannt, dass die Bundesvorsitzende der Partei, Bettina Jung, Strafanzeige gegen Umweltminister Wenzel aufgrund der Tötung von Wolf „Kurti“ gestellt hat.
Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit……
So begleitet dieses Zitat Goethes das Agieren des Niedersächsischen Wolfsmanagements beim Umgang mit den Wölfen, die ein unerwünschtes Verhalten an den Tag gelegt haben.
Zur anstehenden Vergrämung wurde der „Satzbaukasten“ für die Pressemitteilungen des Umweltministeriums um die Formulierung der „rechtssicheren Durchführung dieser Maßnahmen“ erweitert.
Man könnte fast den Eindruck haben, man hätte aus der Vergangenheit etwas gelernt, seit im Juni 2015 ein Rüde (MT6) und eine Fähe (FT10) unter Umgehung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchs-Verordnung, die hierfür eine Tierversuchsgenehmigung verlangen, besendert wurden.
Es lag damals lediglich eine „Artenschutzrechtliche Genehmigung“ des Umweltministeriums (MU) vor, die der