Tierversuchsgenehmigung – Wolfsmonitor

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Es ist nichts schrecklicher als eine tätige Unwissenheit……

So begleitet dieses Zitat Goethes das Agieren des Niedersächsischen Wolfsmanagements beim Umgang mit den Wölfen, die ein unerwünschtes Verhalten an den Tag gelegt haben.
Zur anstehenden Vergrämung wurde der „Satzbaukasten“ für die Pressemitteilungen des Umweltministeriums um die Formulierung der „rechtssicheren Durchführung dieser Maßnahmen“ erweitert.

Man könnte fast den Eindruck haben, man hätte aus der Vergangenheit etwas gelernt, seit im Juni 2015 ein Rüde (MT6) und eine Fähe (FT10) unter Umgehung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchs-Verordnung, die hierfür eine Tierversuchsgenehmigung verlangen, besendert wurden.

Es lag damals lediglich eine „Artenschutzrechtliche Genehmigung“ des Umweltministeriums (MU) vor, die der