Land Niedersachsen unterstützt Hobbytierhalter mit Steuergeldern bei der Errichtung von Schutzzäunen – Wolfsmonitor

Land Niedersachsen unterstützt Hobbytierhalter mit Steuergeldern bei der Errichtung von Schutzzäunen

Wolfsfreunde, so war heute auf Facebook zu lesen, suchten jüngst auf der Webseite des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU) sowie auf der Webseite des Wolfsbüros das „Wolfskonzept Niedersachsen“ aus dem Jahr 2017. Angeblich vergeblich. Sie fanden stattdessen eine MU-Pressemeldung, aus der hervorgeht, dass der Steuerzahler nun auch Hobbytierhalter bei der Finanzierung des wolfsabweisenden Herdenschutzes unter die Arme greift. Die Meldung im Wortlaut:

Land weitet Förderung für wolfsabweisenden Herdenschutz aus: Hobbytierhalter von Schafen, Ziegen und Gatterwild profitieren

Pressemitteilung Nr. 119/2018

Das Land Niedersachsen hat die Förderung von wolfsabweisendenden Präventionsmaßnahmen in Niedersachsen auf die Kleinsttierhaltung und Hobbytierhaltung von Schafen, Ziegen und Gatterwild ausgeweitet.

Ab sofort übernimmt das Land im Rahmen der Richtlinie Wolf auch für Hobbytierhalter bis zu 80 Prozent der Materialkosten nebst Zubehör bei der Errichtung von Schutzzäunen. Schutzmaßnahmen für Pferde und Rinder können in den in der Richtlinie benannten Ausnahmefällen ebenfalls gefördert werden. Billigkeitsleistungen des Landes an Hobbytierhalter bei durch den Wolf verursachten Nutztierrissen werden bereits seit Ende 2014 durch das Land gezahlt.

Umweltminister Olaf Lies: „Diese Ausweitung bei der Förderung von wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen auch auf Hobbytierhalter ist ein weiterer wichtiger Baustein zum Thema Umgang mit dem Wolf in Niedersachsen. Neben allen anderen notwendigen Maßnahmen kommt auch der Prävention eine große Bedeutung zu. Gerade die Hobbytierhalter leisten auch einen großen Beitrag zum Erhalt der Rassen und der Vielfalt. Die dürfen wir nicht verlieren. Der Zaun bietet die Chance, die Gefahr der Übergriffe der Wölfe auf die Tiere zu reduzieren.“

Anträge zur finanziellen Unterstützung bei der Umsetzung wolfsabweisender Zäune können beim Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gestellt werden.

Auf der Website des Wolfsbüros (www.wolfsbuero.nlwkn.niedersachsen.de) finden Interessierte sämtliche Informationen und können sich die Antragsunterlagen herunterladen.

Bei Fragen zum Herdenschutz oder zur Antragstellung können sich TierhalterInnen jederzeit (in der Geschäftszeit) direkt an das Wolfsbüro wenden. Per E-Mail an herdenschutz@nlwkn-h.niedersachsen.de sowie telefonisch unter 0511-3034-3034

Mehr zur Richtlinie Wolf: https://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/natur_landschaft/foerdermoeglichkeiten/richtlinie_wolf/richtlinie-wolf-129504.html

P.S. Das „Wolfskonzept Niedersachsen“ steht noch zum Download bereit. Beim Freundeskreis freilebender Wölfe, hier der Link!


Quellen (beide abgerufen am 26.10.2018):

(*1) umwelt.niedersachsen.de, Pressemitteilung Nr. 119/2018 vom 26.10.2018

(*2) lausitz-wolf.de: Webseite des Freundeskreises freilebender Wölfe


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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