Rechtssicherheit beim Wolf: Keine speziellen Anforderungen für Tierhaftpflicht-Versicherungen – Wolfsmonitor

Rechtssicherheit beim Wolf: Keine speziellen Anforderungen für Tierhaftpflicht-Versicherungen

Das ist das positive Ergebnis eines Gespräches des Amtschefs des baden-württembergischen Umweltministeriums, Helmfried Meinel, mit Vertretern der deutschen Versicherer in Berlin, wie nun das Agrar-Presseportal meldet. Meinel: „Jetzt haben wir Rechtssicherheit: Die Haftpflichtversicherungen stellen wegen der Rückkehr des Wolfes keine speziellen Anforderungen an die Nutztierhalterinnen und -halter.“

Demnach macht es für den Eintritt der Tierhalterhaftpflichtversicherung keinen Unterschied, ob ausgebrochene Schafe vor einem freilaufenden Hund geflohen sind, ob sie von einem hupenden Auto, von einem Jogger oder ob sie von einem Wolf aufgeschreckt wurden.

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Quelle: agrar-presseportal.de am 19.3.2019: „Diskussion um Wolf und haftungsrechtliches Risiko für die Nutztierhaltung, abgerufen am 19.3.2019


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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