Bauernbund in Brandenburg präsentiert Rechtsgutachten: „…und bin so klug als wie zuvor.“ (*1) – Wolfsmonitor

Bauernbund in Brandenburg präsentiert Rechtsgutachten: „…und bin so klug als wie zuvor.“ (*1)

Mit viel Tamm Tamm präsentierte gestern der Bauernbund in Brandenburg ein Rechtsgutachten des Rechtsanwalts (und FDP-Bundestagsabgeordneten) WOLFgang Kubicki zur Frage, …“ob und unter welchen Bedingungen der strafbewehrte Abschuss eines Wolfes gem. §34 StGB gerechtfertigt sein kann.“

Es gehe also – so die Berliner Zeitung, die das Prozedere als „bewusste Provokation“ bezeichnete – um den sogenannten rechtfertigenden Notstand. Um Gründe also, dass jemand straffrei bleibt, wenn er einen Wolf tötet, der gerade dabei ist, auf einer Weide ein besonders wertvolles Zuchttier einer ebenfalls sehr seltenen Art anzugreifen oder ein Tier, das für den Menschen ideell sehr wichtig ist.

Geschossen werden dürfe gemäß Gutachten allerdings nur, wenn z.B. ein extrem wertvolles Zuchttier angegriffen werde – Kubicki sprach von einem finanziellen Wert von 100.000 Euro. Grundsätzlich müsse zur Notstandhandlung, um also die konkrete Gefahr hinreichend abzuwenden, bei mehreren Möglichkeiten jedoch das mildeste Mittel angewendet werden. (*2)

Kubicki selbst allerdings schien – laut Brandenburg aktuell –  bereits auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gutachtens von seinen dortigen Ausführungen wieder „zurückzurudern“. Er sagte dort: „Ich warne dringend davor, auf der Grundlage dieses Gutachtens könne man nun Wölfe schießen und anschließend würde dann alles geregelt werden.“

Andere Juristen, wie beispielsweise Umweltrechtsexperte Thorsten Deppner, vertreten überdies sowiese eine etwas andere Rechtsauffassung als Kubicki. Deppner warnte vor falschen Schlussfolgerungen. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich die Ausnahmetatbestände für den Zugriff auf Wölfe benannt, dazu gehören weder der wirtschaftliche Wert eines Tieres für den Landwirt, noch eine wie auch immer geartete besondere emotionale Bindung“. (*3)

Fazit: Eine eindeutige Antwort auf die Frage wer nun recht hat, gab es gestern also nicht. Der Bauernbund möchte es offensichtlich dennoch auf einen Musterprozess ankommen lassen…


Quellen (alle abgerufen am 19.05.2018):

 (*1) Zitat Wolfgang von Johann Wolfgang von Goethe aus Faust I

(*2) Berliner Zeitung vom 18.5.2018: „Geschützte Arten –  Bauern wollen Wölfe jagen – in Notwehr“ von Jens Blankennagel, hier der Link!

(*3) Brandenburg aktuell vom 18.5.2018 um 19:30 Uhr: „Straffrei nach Wolfsabschuss?“ Beitrag von Ludger Smolka, hier der Link!


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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