Vermutlich würde man ihn ohne Wolfsthema außerhalb seines Landkreises kaum wahrnehmen. Die Rede ist vom sächsischen Landrat Michael Harig (CDU), der nun bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres die Entnahme (den Abschuss) von Wölfen des Rosenthaler Wolfsrudels offiziell beantragte.
Dies sei – so zitiert ihn die SZ-Online – „kein Akt staatlicher Willkür, sondern stelle ein Handeln nach Recht und Gesetz dar“.
Der Hobbyschäfer behauptet im selben Beitrag, ihm liege der Artenschutz – auch der des Wolfes – nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus persönlicher Sicht am Herzen.
Dem Entnahmeantrag lag, so berichtet SZ-Online weiter, das naturschutzrechtliche Einvernehmen der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Genehmigung zum Abschuss der Unteren Jagdbehörde bei.
Das sind Einrichtungen, die üblicherweise direkt bei den Landkreisen angesiedelt sind.
Eine Aussicht auf Erfolg dürfte dem Antrag jedoch auch dieses Mal kaum beschieden werden. Erst gestern stellte das „Kontaktbüro Wölfe in Sachen“ nämlich fest, dass Schäfer Martin Just die zur Begründung herangezogene Weide offensichtlich erneut nicht wie empfohlen gesichert hat.
Und auch bei einem weiteren Wolfsübergriff in Cunnewitz am 5. September, den Harig ebenfalls als Argument für seinen Antrag auf die Entnahme der Wölfe anführt, …„konnte nicht festgestellt werden, dass ein Wolf den stromführenden Litzenzaun, über welchem ein „Flatterband“ gespannt war, übersprungen hat.“ (*2)
Die überregionale mediale Aufmerksamkeit dürfte dem Landrat dennoch erneut sicher sein.
„Entschlossenheit ist Starrsinn, den wir billigen.“
Ambrose Gwinnett Bierce (1842 – 1914), amerikanischer Journalist
Quellen:
(*1) SZ-Online, 08.09.2017: „Landrat beantragt Wolfsabschuss“, abgerufen am 9.9.2017, hier der Link!
(*2) Kontaktbüro Wölfe in Sachsen, Meldung vom 8.9.2017, abgerufen am 8.9.2017, hier der Link!
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com
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