Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) meldete heute (im Wortlaut): „Gestern wurde in Petershagen, Kreis-Minden-Lübbecke, ein Wolf überfahren. Das Tier ist verendet, die Polizei hat vor Ort den Fall aufgenommen. Anhand von Foto-Belegen konnte im LANUV eine erste Bewertung vorgenommen werden, das DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) hat diese Bewertung bestätigt.
Das Tier wird voraussichtlich morgen dem Leibniz Institut für Zoo- und Wildtierforschung übergeben. Genetische Proben zur möglichen Feststellung der individuellen Herkunft werden zum Senckenberg Forschungsinstitut, Außenstelle Gelnhausen geschickt. Der Kadaver soll im Anschluss an die Untersuchungen präpariert und der Sammlung eines der naturwissenschaftlichen Museen in Nordrhein-Westfalen zugeführt werden.
Vorbereiten auf den Wolf in NRW
Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einer beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich.
Am 3. Februar 2017 hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt.
Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“: „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten. Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“
Wolf meidet den Menschen
Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Erwachsene Wölfe sind extrem scheu. Gerade bei Jungwölfen ist aber auch mit einer gewissen Unerfahrenheit zu rechnen. Diese Unerfahrenheit kann letztendlich auch zu Wildunfällen führen. Ob es sich im vorliegenden Fall um einen „unerfahrenen“ Jungwolf gehandelt hat, steht noch nicht fest.
Wölfe sind nicht generell nachtaktiv, es ist daher normal, wenn sie gelegentlich auch bei Tageslicht unterwegs sind. Ferner leben Wölfe keineswegs immer nur im Wald sondern bisweilen auch in offenen und halboffenen Landschaften. Bei Wanderungen kommen sie zwangsläufig durch besiedelte Gebiete, ohne diese gezielt aufzusuchen. In besiedelten Gebieten und auf Verkehrswegen sind Menschen unterwegs. Daher sind Sichtbeobachtungen bei Tageslicht in besiedelten Gebieten und entlang von Straßen wahrscheinlicher und häufiger als Sichtbeobachtungen bei Nacht im geschlossenen Wald, obwohl die Wölfe meistens in der Dämmerung und bei Dunkelheit und abseits besiedelter Bereiche unterwegs sind. Abwandernde Jungwölfe sind unerfahren und nicht ortskundig. Wenn sie durch offene Kulturlandschaft laufen, fehlen ihnen sichere und ungestörte Rückzugsgebiete. Die Wahrscheinlichkeit, aufgescheucht und gesehen zu werden, ist dann deutlich größer.
Wenn man einem Wolf begegnet, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten:
- Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu füttern.
- Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben.
- Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will.
- Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht.
- (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.).
- Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen
- Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden.
Die Wolfsexperten des Landes rechnen jeweils in der ersten Jahreshälfte mit Wolfbeobachtungen. Denn zum Ende des vorangegangenen Jahres ist jeweils die Zeit, in der die Jungwölfe des aktuellen Jahrgangs das Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen.
Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0 (außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488).
Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt
Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden.“
(Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV), www.lanuv.nrw.de, Pressemeldung vom 3.4.2017: “LANUV bestätigt Wildunfall mit Wolf im Kreis Minden-Lübbecke”, abgerufen am 3.4.2017, hier der Link!)
Beitragsfoto: Heiko Anders (www.andersfotografiert.com)