Am 26.03.2020 leitete die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW – vertreten durch ihren Rechtsanwalt) als Beschwerdeführerin gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin ein EU- Beschwerde-/Vertragsverletzungsverfahren gegen die Implementierung des neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügten 45a Abs. 2 BNatSchG („Lex Wolf“) ein.
Einzelheiten dazu und die Begründung zur Beschwerde findet man auf der GzSdW-Webseite: Hier der Link!
Quelle: Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. , gzsdw.de, abgerufen am 8.4.2020