Niedersachsen: Riefen die Minister Thümler und Otte-Kinast zum illegalen Abschuss von Wölfen auf? – Wolfsmonitor

Niedersachsen: Riefen die Minister Thümler und Otte-Kinast zum illegalen Abschuss von Wölfen auf?

Vergangenen Freitag veröffentlichte das Niedersächsische Umweltministerium offizielle Antworten, darunter auch auf die Frage, ob von Mitgliedern der Landesregierung zum illegalen Abschuss von Wölfen aufgerufen wird (im Wortlaut):

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wird von Mitgliedern der Landesregierung zum illegalen Abschuss von Wölfen aufgerufen?


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte, Dragos Pancescu, Eva Viehoff, Belit Onay (GRÜNE) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Der Wolf unterliegt weiterhin in Deutschland dem höchsten Schutzstatus. Laut Antwort der Landesregierung vom 14. Dezember 2017 ist „eine Bejagung des Wolfes zur Populationsreduzierung nach geltendem Recht nichtmöglich.“ Auch wird von der Landesregierung der Auffassung von Bundesregierung und EU-Kommission zugestimmt, dass in Deutschland derzeit kein günstiger Erhaltungszustand beim Wolf besteht. Nach Angaben der Landesjägerschaft leben derzeit bis zu 150 Wölfe in Niedersachsen.

Am 31. Januar 2018 sagte hingegen der Minister für Wissenschaft und Kultur Björn Thümler zum Wolf laut NWZ: „Wir leisten uns 1 000 Tiere, das finde ich nicht richtig“. Laut NWZ vom 2. März 2018 fordert Hochschul- Minister Björn Thümler, die Wesermarsch zum „wolfsfreien Gebiet zu erklären“.

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast sagte auf dem Kreisjägertag in Schwandewede „in manchen Regionen hat der Wolf nichts zu suchen.“ Die Ministerin äußerte sich weiter: „Meiner Ansicht nach können wir den Wolf nur erziehen, wenn wir zwischendurch auch mal einen rausschießen“ (Wümme-Report vom 12.3.2018).

Dass „zwischendurch auch mal einen rausschießen“ oder das Schaffen einer „wolfsfreien Zone“ einen Straftatbestand nach § 71 Abs. 1 Abs. 1 BNatSchG darstellt, wurde in den Presseberichten über die Ministeräußerungen nicht erwähnt.

Laut Pressemitteilung des NLWKN vom 6. April 2018 schießen Menschen in Niedersachsen wiederholt illegal Wölfe. Nach dieser jüngsten Pressemitteilung des NLWKN wurde im Landkreis Wendland erneut ein Wolf illegal getötet. Es sei der elfte tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018 und insgesamt der fünfte illegal getötete Wolf in Niedersachsen.

Laut NLWKN sieht das Bundesnaturschutzgesetz für den illegalen Abschuss eines Wolfes „als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dieser Strafrahmen orientiert sich am gleichen Strafrahmen wie bei Jagdwilderei (§ 292 StGB) und bei Zuwiderhandlungen gegen Schonzeitvorschriften (§ 38 BJagdG).“

1. Sind Aussagen von Mitgliedern der Landesregierung nach Abschuss von Wölfen zum Freihalten von Gebieten oder zur Bestandsminderung (nicht „Problemwölfe“) mit der aktuellen Rechtslage in Deutschland vereinbar?

Entnahmen oder Abschüsse auf Grundlage des Naturschutzrechts sind in Einzelfällen und nach dezidierter Einzelfallprüfung möglich (siehe dazu insbesondere § 45 Abs. 7 BNatSchG). Die zitierten Äußerungen sind insbesondere als Debattenbeiträge – vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Wolfspopulation – für die Frage nach einem zukünftigen Umgang mit Wölfen in Niedersachsen, Deutschland und Europa zu verstehen. Zudem wird auf die Beantwortung der Frage 12 der Drucksache 18/75 vom 14.12.2017 verwiesen.

2. Teilt die Landesregierung die Aussagen der Agrarministerin, Wölfe durch Einzelabschüsse „erziehen“ zu wollen?

Einzelabschüsse unter den Vorrausetzungen des o.g. § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes können fachlich notwendig sein. Ob diese zusätzlich „erziehende Wirkung“ für andere Wölfe haben können, wird in der Fachwelt unterschiedlich bewertet. Im Rahmen des zukünftigen Wolfsmanagements wird die Landeregierung auch diese Fragestellung im Blick behalten und europaweit vorliegende Erfahrungen in die Weiterentwicklung des Wolfsmanagements einbeziehen.

3. Wie schließt die Landesregierung aus, dass die zitierten Aussagen der Mitglieder einer Landesregierung zum illegalen Abschuss von Wölfen als Aufruf und Ermutigung zu Straftaten im Rahmen von „Selbstjustiz“ verstanden werden?

Die Mitglieder der Landesregierung haben keineswegs zum illegalen Abschuss von Wölfen aufgerufen, siehe dazu auch Antwort auf Frage 1. Die Landesregierung weist zudem regelmäßig auf den aktuellen Schutzstatus hin und auch auf das damit zusammenhängende Verbot, Wölfe ohne entsprechende rechtliche Voraussetzungen zu töten.


(Quelle: Infomail des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 20.04.2018)


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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