Baden-Württemberg hat entschieden: Für eine mögliche Jagd auf Problemwölfe sind im Südwesten Deutschlands auch weiterhin nicht die Jäger zuständig. Die CDU konnte sich in dieser Frage nicht gegen die Grünen durchsetzen. Das gehe den Stuttgarter Nachrichten nach aus dem Wildtierbericht hervor, den Forstminister Peter Hauk (CDU) nun im Kabinett in Stuttgart vorstellte.
Darin heißt es, dass die Aufnahme des Wolfes in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz als nicht zweckmäßig betrachtet wird.
Damit konnte sich die CDU, die wiederholt auf eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht pochte, nicht gegen die Grünen durchsetzen.
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Quelle: stuttgarter-nachrichten.de vom 9.4.2019: „Wölfe dürfen im Südwesten nicht gejagt werden“ abgerufen am 10.4.2019