In Österreich erhitzt gerade, also kurz nachdem dort die erste Wolfsfamilie nach über 100 Jahren gesichtet wurde, die 57. Auflage des „Grünen Berichts“ die Gemüter. Dieser Bericht stellt quasi eine Art jährliche Bestandsaufnahme der Situation der Land- und Forstwirtschaft in Österreich dar. Nun war darin jedoch auf der Seite 231 bezüglich „Wolf und Almwiesen“ folgendes zu lesen: (*1)
„Empfehlung der §7-Kommission an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zum Thema Großraubtiere (wie z.B. Wolf) und Almweiden sowie deren Auswirkung auf die Berglandwirtschaft (eingebracht von Robert Zehentner SPÖ)
Die Großraubtiere wie der Bär, der Wolf oder Luchs wurden vor über hundert Jahren in Mitteleuropa praktisch ausgerottet. Aufgrund strenger Artenschutzgesetze, insbesondere der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und aktiver Wiederansiedlungsprojekte sind im Alpenraum wieder größere Bestände dieser Großraubtiere zu finden.
DasThema „Wolf “ hat uns Bauern im Almsommer 2015 auf dramatische Weise beschäftigt. Dabei handelt es sich derzeit nur um wandernde einzelne Tiere, die unsere Wälder und Almregionen durchstreifen. Wenn man so einzelnen „Wolfbeauftragten“ glauben darf, so sollten 3 bis 4 Populationen in Salzburgs Almregionen durchaus möglich sein und angestrebt werden.
Auch im Almsommer 2016 wurden wieder verendete Schafe und Lämmer insgesamt 10 Stück von einer kleinen Herde ca. 25 Stück, gerissen. 2015 wurden auf einer Alm im Pinzgau von 130 Schafen 68 vom Wolf getötet bzw. verendeten sie nach Wolfsbissen. Dabei wissen wir aus anderen Nachbarländern der Alpenregion, dass Weidehaltung und Wolf nicht kombinierbar sind.
In Deutschland, Frankreich, Kroatien, Slowenien, Schweiz und Italien sowie auch bei uns gibt es viele Versuche ein Miteinander von Wolf und Weidetieren zu gestalten – sie sind alle gescheitert. Nicht einmal die Entschädigungsfrage konnte in diesen Ländern zufriedenstellend gelöst werden. Dazu kommt noch die Situation, dass die Weidehaltung auf unseren Almen keine größeren Herde zulässt und die Tiere immer einige Stunde bzw. Tage – vor allem bei Nacht oder Schlechtwetter – unbeaufsichtigt sind.
Die traditionelle, über Jahrhunderte gewachsene Alm- und Weidewirtschaft muss auch zukünftig mit herkömmlichen Methoden ohne die Notwendigkeit umfangreicher und aufwändiger Schutzmaßnahmen möglich sein. Die Kommission gemäß § 7 des Landwirtschaftsgesetzes empfiehlt dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft bei der nächsten Verlängerung der FFH-Richtlinie im Jänner 2017 nicht zuzustimmen, wenn nicht eine Herabsetzung des Schutzstatus der Großraubtiere (Übertragung von Anhang IV in Anhang V) erfolgt.
Der Herr Bundesminister wird darüber hinaus ersucht, auf die Bundesländer im Alpenraum einzuwirken, dass die Jagdgesetze dahingehend abzuändern sind, dass der Wolf im Alpenraum ganzjährig bejagt werden darf und auf die Möglichkeit einer Regulierung durch den Menschen hinzuweisen. Ein weiterer Punkt ist der Schutz der Alm- und Weidewirtschaft durch die Einführung von großraubtierfreien Zonen.
Begründung:
Die FFH -Richtlinie besagt, dass der Wolf europaweit ganzjährig zu schützen ist, es sei denn, die Population wird durch den Abschuss nicht gefährdet. Nachdem es in Europa ca. 20.000 in Freiheit lebende Wölfe gibt, ist es unter den speziellen Weidebedingungen, die im Alpinen Raum- herrschen, verantwortbar dass der Alpenraum Wolf frei bleibt.“
Mit einem „Offenen Brief“ an den zuständigen Minister Rupprechter reagierten WWF und Naturschutzbund darauf – im Wortlaut: (*2)
„Offener Brief an Umweltminister Andrä Rupprechter zur Empfehlung 3 im „Grünen Bericht Österreich 2016“: Bejagung von Wölfen“
Wien, am 27. September 2016
„Sehr geehrter Herr Umweltminister,
mit großem Interesse haben wir den kürzlich erschienenen Grünen Bericht zur Situation der Land- und Forstwirtschaft in Österreich gelesen, der als wichtiger offizieller Überblick auch uns Naturschutzorganisationen umfassende Informationen bietet.
Entsetzt waren wir jedoch über „Empfehlung 3 betreffend Wolf und Almweiden“ in diesem Bericht. In dieser Empfehlung werden Sie von der so genannten §7-Kommission (bestehend aus je einem Vertreter der Parlamentsparteien, der Bundesarbeitskammer, der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer und des ÖGB) ersucht, auf die Bundesländer hinsichtlich einer Änderung der Jagdgesetze einzuwirken. Diese mögen dahingehend abgeändert werden, dass der Wolf im Alpenraum ganzjährig bejagt werden darf, um schließlich einen wolffreien Alpenraum zu ermöglichen.
Selbstverständlich sollen im Grünen Bericht auch kritische Dinge – wie die Rückkehr des Wolfes und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Almwirtschaft – beleuchtet werden. Aus unserer Sicht hat jedoch der Einbringer dieser Empfehlung, Herr Robert Zehentner, ebenso wie jene Mitglieder der Kommission, die dieser Empfehlung zugestimmt haben, jegliches Augenmaß verloren.
Zum einen ist die Freigabe der Jagd auf Wölfe und die Schaffung von wolfsfreien Zonen nicht mit geltendem EU-Recht und somit auch nicht mit der nationalen Gesetzgebung vereinbar. Wölfe dürfen in Österreich nur in gut begründeten Ausnahmefällen erlegt werden. Im Gegenteil, Österreich ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, damit diese streng geschützte Art einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreicht. Durch entsprechendes Management wäre das auch machbar, wie Beispiele aus unseren Nachbarländern zeigen.
Zum zweiten würde die Eindämmung der teilweise noch immer sehr kleinen Wolfsbestände jahrzehntelange Artenschutzbemühungen zunichte machen. In zahlreichen, auch aus EU-Mitteln geförderten Projekten hat man in gesamteuropäischer Anstrengung Maßnahmen gesetzt, damit ehemals ausgestorbene Tierarten wie der Wolf wieder heimisch werden. Auch nationale Bemühungen wie etwa die Arbeit der Koordinierungsstelle für Bär, Luchs und Wolf, die maßgeblich für den Managementplan Wolf verantwortlich zeichnet, werden damit vom Tisch gewischt.
Zum dritten muss der Fokus auf der Verbesserung des Herdenschutzes liegen, wenn Schäden an Nutztieren langfristig gering gehalten werden sollen. Fakt ist, dass Übergriffe von großen Beutegreifern vor allem in ungeschützten Herden geschehen. Auch in dieser Hinsicht zeigen die Empfehlungen im Grünen Bericht eine deutliche Unkenntnis der Sachlage. Viele Länder, u.a. die Schweiz zeigen, dass Weidehaltung und Wolf sehr wohl kombinierbar sind und Schäden deutlich reduziert werden können, wenn den Nutztierhaltern kompetente Beratungsstellen zur Seite stehen und diese geeignete Maßnahmen aufzeigen – wozu Tierhalter grundsätzlich gesetzlich auch verpflichtet sind (vgl. §19 des österreichischen Tierschutzgesetzes zum Schutz von nicht in Unterkünften untergebrachten Tieren vor Raubtieren).
Studien in Europa und Nordamerika zeigen zudem, dass sich durch den Abschuss einzelner Wölfe in 70 Prozent der Fälle kein Rückgang der Übergriffe auf Nutztiere nachweisen lässt. Solche Eingriffe in die soziale Struktur von Wolfrudeln erweisen sich oftmals sogar als kontraproduktiv. Der Abschuss eines Elterntieres kann beispielsweise dazu führen, dass Wölfe ihr Jagdverhalten ändern und auf leichter zu erbeutende Tiere wie ungeschützte Schafe ausweichen. Wäre die Expertise etwa der Wolfsbeauftragten der Bundesländer oder der Betreiber der Österreichischen Beratungsstelle Herdenschutz im Grünen Bericht beigezogen worden, hätten diese ein wesentlich differenzierteres Bild zeichnen können.
Sehr geehrter Herr Umweltminister, wir appellieren an Sie, nicht zuzulassen, dass der Wolf zum Sündenbock gestempelt wird, sondern Lösungsansätze zu fördern, die einen Ausgleich zwischen den Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz anstreben! So hat das Herdenschutz-Pilotprojekt in Kals in Osttirol bereits wichtige Erkenntnisse hinsichtlich Behirtung, Integration der Schutzhunde in die Herden und Aufklärungsarbeit gebracht, die langfristig wesentlich erfolgversprechender sind als der Ruf nach der Flinte. Auch uns ist die schwierige wirtschaftliche Situation der Almbauern bewusst, die vielen Faktoren, jedoch sicherlich nicht der Präsenz einzelner Wölfe oder anderer Beutegreifer geschuldet ist.
Sehr geehrter Herr Umweltminister, auch große Beutegreifer wie der Wolf gehören zur Artenvielfalt in Österreich, auf die wir zu Recht stolz sind. Sie erfüllen eine wichtige Funktion im ökologischen Gefüge und müssen als Bestandteil unserer Natur einen Platz haben.
Wir appellieren an Sie, die Empfehlung 3 im Grünen Bericht deutlich zurückzuweisen und der Hetze gegen den Wolf einen Riegel vorzuschieben.
Gerne laden wir Herrn Robert Zehentner zur nächsten Sitzung der Koordinierungsstelle für Bär, Luchs und Wolf ein und würden uns außerdem freuen, ihn bei einem Besuch in der Schweiz von den Vorteilen eines gut funktionierenden Herdenschutzprojektes überzeugen zu können.“
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Johanides, Geschäftsführerin WWF Österreich
Mag. Birgit Mair-Markart, Bundesgeschäftsführerin NATURSCHUTZBUND Österreich
Ergeht auch an die Mitglieder der §7-Kommission:
Robert Zehentner, Franz Hochegger, Erich Schwärzler, Nikolaus Prinz, Reinhard Teufel, Harald Jannach, Richard Hubmann, Johanna Gerhalter, Karin Doppelbauer, Martin Kargl, Leo Steinbichler, Waltraud Dietrich, Johannes Fankhauser, Günther Rohrer, Maria Burgstaller, Josef Thoman, Daniela Andrasch, Claudia Janecek, Ernst Tüchler, Alois Karner
Auch Kurt Kotrschal, international bekannter Zoologe an der Uni Wien und Leiter der Konrad-Lorenz-Forschungsstelle in Grünau, reagierte auf die „Empfehlung 3“. In „Die Presse“ schreibt er unter anderem: (*3)
…“ Sie, Herr Minister, geben damit ein deprimierendes Beispiel für einen Versuch des herrschenden Filz-Systems von Politik, Jagd und Land(-wirtschaft), in einer sich rasant ändernden Welt weitermachen zu wollen wie bisher; jenseits von Ethik und Sachverstand.“…
Und weiter:
…„Schämen Sie sich eigentlich gar nicht, Herr Umweltminister? Zusammen mit besagter §7-Kommission gehören Sie offenbar zu jenen heimischen Dinosauriern, von denen sich die Wähler zunehmend mit Grausen abwenden.“…
Den vollständigen Beitrag Kotrschals in „Die Presse“ können Sie hier abrufen!
Quellen:
(*1) Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Grüner Bericht, 57. Auflage 2016, www.gruenerbericht.at, Seite 231, Download 14,98 MB, abgerufen am 8.10.2016, hier der Link!
(*2) WWF, www.wwf.at, Offener Brief an Umweltminister Andrä Rupprechter zur Empfehlung 3 im „Grünen Bericht Österreich 2016“: Bejagung von Wölfen vom 21.09.2016, abgerufen am 8.10.2016, hier der Link!
(*3) Die Presse, www.diepresse.com, Print-Ausgabe, 04.10.2016, Kurt Kotrschal: „Schämen Sie sich eigentlich nicht, Herr Umweltminister? – Minister Rupprechter empfiehlt Abschuss von Wölfen. Wie steht es mit der Verpflichtung, auf die Schöpfung zu achten?“, online abgerufen am 8.10.2016, hier der Link!