Die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW)“ und der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“ nehmen zum Abschuss des Wolfes „Kurti“ alias „MT 6“ wie folgt gemeinsam Stellung (im Wortlaut):
„Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat darüber informiert, dass MT6, der besenderte Wolf aus dem Munsteraner Rudel am 27.04.2016 abends getötet worden ist. Entsprechend der Anordnung des Ministeriums wurde das Tier am Mittwochabend im Landkreis Heidekreis im Rahmen einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr letal entnommen.
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Freundeskreis freilebender Wölfe bedauern den Abschuss zutiefst, müssen aber leider feststellen, dass die Maßnahme notwendig und richtig war, um mögliche Risiken für Menschen auszuschließen, da dieses Tier inzwischen ein nicht mehr zu kalkulierendes Risiko darstellte. Auch wenn eine derartige Entscheidung für das einzelne Tier tragisch ist, hängt die Glaubwürdigkeit des Wolfsmanagements und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der amtlichen Stellen – eine entscheidende Grundlage für die Akzeptanz der ganzen deutschen Wolfspopulation in der Bevölkerung – davon ab, dass in Extremfällen auch unpopuläre Entscheidungen gefällt werden.
Der im Sommer 2015 wegen auffälligem Verhalten der Jungtiere des Munsteraner Rudels mit einem Sender ausgestattete Wolf hatte sich im Verlauf der letzten Monate wiederholt Menschen mit und ohne Hund genähert. Vergrämungsaktionen, die im März 2016 durchgeführt wurden hatten keine Erfolge gezeigt. Zunächst wurde versucht, dem Tier mit der Hilfe von Jens Karlsson, eines Experten aus Skandinavien durch Beschuss mit Gummikugeln wieder Scheu vor dem Menschen beizubringen. Das hat jedoch bedauerlicherweise nicht funktioniert, weil der Experte an das Tier nicht nahe genug herankommen konnte.
Am vergangenen Wochenende hat er nachweislich den angeleinten Hund einer Familie bei ihrem Spaziergang angegriffen. Zunächst hatte das niedersächsische Umweltministerium entschieden, den auffällig gewordenen Wolf wenn möglich zu betäuben, einzufangen und in ein Gehege zu bringen. Das Vorhaben, einen wilden Wolf in einem Gehege unterzubringen konnten die GzSdW und Freundeskreis aufgrund der in der Vergangenheit in Sachsen gemachten Erfahrungen nicht unterstützen. Ausgewachsene Wölfe aus freier Wildbahn kommen mit der Haltung im Gehege in aller Regel nicht zurecht. Für sie bedeutet das schlimmsten Dauerstress und Tierquälerei. Deshalb kommt in solchen Fällen nur eine letale Entnahme in Frage.
Kritisch angemerkt muss allerdings werden, dass immer noch zu wenig Anstrengungen unternommen werden, zu klären, wie das auffällige Verhalten der Jungwölfe des Munsteraner Rudels, das kein Normalverhalten von Wölfen ist, entstanden ist. Das ist wichtig, um für die Zukunft mögliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und notfalls rechtzeitig wirksame Vergrämungsmaßnahmen einzuleiten. Um zu unterbinden, dass z.B. durch Anfüttern eine Habituierung von Wölfen erfolgt, muss die Aufklärung der Bevölkerung auch in dieser Richtung intensiviert werden.
Der Abschuss von MT6 erfolgte nach den Vorgaben des Managementplanes in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Wölfe. Er kann aber nicht als „Modell“ für den generellen Umgang mit auffälligen Wölfen dienen, denn der Wolf bleibt eine streng geschützte Tierart und kritisches Verhalten muss immer im Einzelfall von Experten beurteilt werden. Ein Abschuss muss letztes Mittel für absolute Ausnahmefälle bleiben und sollte, wenn irgend möglich auch in Zukunft vermieden werden.
Kontakt:
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.
Dr. Peter Blanché, Indersdorferstr.51, 85244 Großinzemoos
Freundeskreis freilebender Wölfe
Ralf Hentschel, Grauhorststr. 42, 38440 Wolfsburg
(Quelle: Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V., GzSdW, www.gzsdw.de, „Erklärung zum Abschuss von Wolf MT 6“ vom 29.4.2016 abgerufen am 29.4.2016, hier der Link!)