Schleswig-Holstein: Mehr Wolfsbetreuer und neue Lösungen bei verletzten Wölfen und Entschädigungen – Wolfsmonitor

Schleswig-Holstein: Mehr Wolfsbetreuer und neue Lösungen bei verletzten Wölfen und Entschädigungen

Dr. Robert Habeck, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig Holstein, stellte gestern der Öffentlichkeit das neue Wolfsmanagement für das Bundesland Schleswig-Holstein vor, das sich wie folgt zusammenfassen lässt: Mehr Wolfsbetreuer, neue Entschädigungsregeln und neue Lösungen beim Umgang mit verletzten Wölfen.

Die Pressemitteilung vom Landesportal Schleswig-Holstein im Wortlaut:

„Minister Habeck stellt neues Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein vor: „Gemeinsam mit Schafhaltern, Jägern und Naturschutz schaffen wir damit eine breit akzeptierte Basis für den Umgang mit dem Wolf“

Datum 12.08.2016

KIEL. Gemeinsam mit Schafhaltern, Jägern und Naturschützern hat das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium das Wolfsmanagement auf neue Füße gestellt. Neben einer behördlichen Basis gehören mehr Wolfsbetreuer, neue Regeln bei der Entschädigung und Lösungen beim Umgang mit verletzten Wölfen zu den Kernpunkten.

Erarbeitet wurden sie gemeinsam beim Runden Tisch. „Mit dem neuen Management schaffen wir eine breit akzeptierte Basis für den weiteren Umgang mit dem Wolf. Die ist angesichts der schwierigen Debatten und der unterschiedlichen Interessen besonders wertvoll. Und es ist der Bereitschaft aller zu konstruktiven Lösungen zu verdanken„, sagte Minister Habeck heute (12. August 2016) in Kiel, wo er gemeinsam mit dem Landesverband der Schleswig-Holsteinischen Schafzüchter, dem NABU und dem Koordinator der Wolfsbetreuer, Jens Matzen, die Ergebnisse des Runden Tisches vorstellte.

Anlass für die Überarbeitung des Wolfsmanagements war, dass der Aufwand im Umgang mit dem Wolf deutlich gestiegen war. So wuchs die Zahl der Wolfsnachweise, die Meldungen über möglicherweise durch Wölfe gerissene Tiere stiegen vor allem 2015 an und in einigen Fällen wurden durch Wölfe größere Verluste in Nutztierbeständen gemeldet. Daher hatte Minister Habeck den Runden Tisch, der unter seiner Amtsvorgängerin Juliane Rumpf 2009 das erste Management entwickelt hatte, im Sommer 2015 wieder einberufen, um neue und auch strittige Fragen zu klären und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen im Herbst im Rahmen einer Broschüre veröffentlicht werden.

Entschädigungszahlungen

Ein Schwerpunkt war die Frage von Entschädigungszahlungen, die bislang aufgrund des EU-Wettbewerbsrechts (Deminimis-Beihilfen) auf maximal 15 000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren begrenzt sind. Diese Höhe wurde in jüngster Vergangenheit überschritten beziehungsweise nahezu erreicht wurden. Um für solche Fälle gewappnet zu sein, wird das Ministerium hier eine Aufhebung der Grenze beantragen und dafür bei der EU die Förderrichtlinie notifizieren lassen. „Das heißt auch, dass bestimmte Kosten, wie Tierarztkosten nach einem Wolfsübergriffe, nur noch 80 Prozent durch das Land ersetzt werden können. Aber alles in allem ist es aus Sicht der Beteiligten beim Runden Tisch dennoch die bessere Lösung„, sagte Habeck.

Die Schäden berechnen sich künftig nach einem von allen Seiten akzeptierten Kalkulationsverfahren. Zudem werden bestimmte Mitwirkungspflichten der Tierhalter und Tierhalterinnen festgelegt. So müssen sie Fälle von potentiellen Wolfsrissen spätestens am Tag nach dem Vorfall melden oder dürfen getötete Tiere beispielsweise nicht bewegen, bevor ein Wolfsbetreuer sie untersuchen konnte. „Nach jedem Riss müssen wir die Bisspuren untersuchen und Proben nehmen. Nur dann lässt sich herausfinden, ob ein Wolf angegriffen hat oder ein anderes Tier„, sagte der Koordinator der Wolfsbetreuer, Jens Matzen.

Umgang mit verletzten Wölfen nach Unfällen

Intensiv diskutiert wurde auch, wie mit Wölfen umzugehen ist, die bei Unfällen verletzt werden und unter welchen Rahmenbedingungen eine Nottötung möglich ist, um die Tiere aus Gründen des Tierschutzes von ihren Leiden zu erlösen. Dies ist insbesondere deshalb anspruchsvoll, weil Wölfe nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem EU-Recht streng geschützte Tiere sind und grundsätzlich ein Tötungsverbot gilt. Der Runde Tisch hat nun gemeinsam mit den Veterinärbehörden des Landes und der schleswig-holsteinischen Tierärztekammer einen rechtsicheren Weg für eine Nottötung abgestimmt. So sollen die Polizei und Tierärzte eine vorweggenommene Ausnahmegenehmigung erhalten, um dann einen Wolf von seinen Leiden zu erlösen, wenn er so schwer verletzt ist, dass er sich nicht mehr von der Unfallstelle entfernen kann. Ein Tierarzt muss nicht zwangsläufig vor Ort sein.

Mehr Wolfsbetreuer

Bereits 2015 hatte das Land das Wolfsmanagement neu strukturiert und beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) angesiedelt und die Rolle des Koordinators der Wolfsbetreuer fest etabliert. Darüber hinaus wurde mit einem Fachwissenschaftler der TU Dresden als sogenannte erfahrene Person die Übernahme weiterer Aufgaben vereinbart. Zusätzlich wurden neue ehrenamtliche Wolfsbetreuer geschult, damit steigt die Zahl von 40 auf 70. „Wir haben das Management behördlich verankert, um es zu stärken. Aber die Arbeit der ehrenamtlichen Wolfsbetreuer ist unentbehrlich. Ihr hohes Engagement und ihre Fachkunde sind gefragt. Es ist wertvoll, dass nun noch mehr Wolfsbetreuer uns unterstützen„, sagte Habeck. Zudem werden seit 2016 erstmals spezielle Haushaltsmittel in Höhe von 100 000 Euro in den Haushalt des zuständigen Umweltministeriums eingestellt – zuvor waren anfallende Ausgaben jeweils aus dem laufenden Haushalt des Naturschutzes finanziert worden.

Verhalten bei Begegnungen mit Wölfen

Es wurden im Rahmen der Runde-Tisch-Gespräche Empfehlungen für den Fall von Wolfsbegegnungen erarbeitet. Neben anderen wurde insbesondere festgelegt, dass Wölfe unter keinen Umständen gefüttert werden dürfen, da an Menschen gewöhnte Wölfe in der Folge aufdringlich oder aggressiv einfordern könnten. Um solchen Entwicklungen entgegenwirken zu können, wurden entsprechende Fütterungen im Rahmen der Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes auch rechtlich untersagt. Die Regeln sollen in einem Flyer veröffentlicht werden.

Hintergrund

An den Runde-Tisch-Gesprächen waren zahlreiche Verbände beteiligt, die durch die Wiederbesiedlung des Landes betroffen sein könnten. Es waren Vertreter der Landwirtschaft (insbesondere der Nutztierhalter) ebenso beteiligt wie die schleswig-holsteinische Forstwirtschaft und Pferdesportverbände. Darüber hinaus beteiligten sich Vertreter der Naturschutz- und Tierschutzverbände sowie der behördliche Natur- und Tierschutz. Insgesamt tagte der Runde Tisch vier Mal, um die vielfältigen Probleme zu diskutieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Auch künftig wird seine Arbeit weitergehen. Zwei Mal im Jahr wird er unter Federführung des LLUR zusammenkommen, um auf aktuelle Probleme zu reagieren und das Wolfsmanagement des Landes wenn nötig laufend an die aktuellen Erfordernisse anzupassen.

Seit 2007 gab es 29 Wolfsnachweise. Zudem wurden 108 Verdachtsfälle von Nutztierrissen gemeldet. In neun dieser Fälle wurde ein Wolf als Verursacher nachgewiesen. In 22 Fällen konnte ein Wolf nicht sicher ausgeschlossen werden. Insgesamt wurden seit 2007 rund 36 000 Euro an Entschädigungen gezahlt, davon der größte Teil an zwei einzelne Nutztierhalter. Für die Prävention von Schäden durch Herdenschutzmaßnahmen lagen die Kosten bei 216 000 Euro.“

Übersicht „Wolfsnachweise in Schleswig-Holstein“ (PDF 607KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verantwortlich für diesen Pressetext:

Nicola Kabel, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Mercatorstr. 3, 24106 Kiel

Quellen: Landesportal Schleswig Holstein, www.schleswig-holstein.de. Pressemitteilung am 12.8.2016, abgerufen am 13.8.2016, hier der Link!

Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com