„Frau Ministerin, korrigieren Sie sich schnellstens in der Öffentlichkeit!“ – Wolfsmonitor

„Frau Ministerin, korrigieren Sie sich schnellstens in der Öffentlichkeit!“

Barbara Otte-Kinast, neue niedersächsische Agrarministerin, äußerte am letzten Wochenende auf dem Kreisjägertag in der Schwaneweder Schützenhalle, der Wolf könne nur dann „erzogen“ werden, …“wenn wir zwischendurch auch mal einen rausschießen.“ (Wolfsmonitor berichtete, hier!) Solche kraftmeierischen Sätze provozieren natürlich breiten Widerstand. Thomas Mitschke, der erste Vorsitzende der NABU-Kreisgruppe Lüneburg, schreibt beispielsweise auf seiner Facebook-Seite:

„Sehr geehrte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast,

welcher Teufel hat Sie denn geritten und wer berät Sie? „Meiner Ansicht nach können wir den Wolf nur erziehen, wenn wir zwischendurch auch mal einen rausschießen.“, so werden Sie zitiert.

Möchten Sie den Rechtsstaat auflösen? Warum stellen Sie den Tod eines streng geschützten Tieres über das Leben? Sie sind eine Vertreterin einer Partei, welche sich an einer christlichen Wertordnung orientiert und argumentieren mit gelegentlichen Abschüssen? Warum verkehren sie so viele Wertbegriffe in ihr Gegenteil oder relativieren diese? Warum limitieren Sie den christlichen Fokus auf die Bewahrung der Schöpfung?

Frau Otte-Kinast, wir haben nicht nur geltende Gesetze und menschliche Belange zu berücksichtigen, sondern auch jene der Natur mit einzubeziehen. Das Leben als Ganzes ist unteilbar und von daher kann sich Ethik und Sittlichkeit nicht auf ein beschränktes, allein auf den Menschen ausgerichtetes Umfeld beziehen. Ethik im Verhältnis mit der Natur bedeutet nicht nur Verantwortung für den Menschen, sondern Verantwortung für die Mitgeschöpfe, bedeutet, eine Solidargemeinschaft aller Lebewesen zu pflegen. Das Eigenrecht der Natur auf seine Existenz ist auch von Ihnen anzuerkennen.

Sie sind gut beraten, sich schnellstens mit der Rechtslage vertraut zu machen, denn müssen Entscheidungen im Wolfsmanagement abgewogen werden, gilt sich mit internationalem Recht (Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II), Berner Konvention (Anhang III), mit europäisches Recht (EG Verordnung 338/97, FFH-Richtlinie 92/43 EWG (Anhang II & IV), mit dem Bundesrecht (Grundgesetz, BNatschG, BArtSchV, Tierschutzgesetz, Tiergesundheitsgesetz, Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) und dem Landesrecht (Niedersächsische Verfassung, Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum BNatschG, Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz, Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz) auseinanderzusetzen.

Der Wolf ist also europa- und bundesrechtlich streng geschützt und der strenge Schutz (BNatSchG) gilt auch bei Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes.

Sehr geehrte Frau Otte-Kinast, die von Ihnen angesprochenen Bestandsregulierungen sind daher völlig unzulässig, genauso wie das Festlegen einer Obergrenze oder das Ausweisen von wolfsfreien Gebieten.

Meine eindringliche Bitte:

Korrigieren Sie sich schnellstens in der Öffentlichkeit, und verzichten Sie zukünftig auf diesen gezeigten Populismus, wenn Sie ernst genommen werden wollen.

Unterstützen Sie eine Weideprämie für Weidetierhalter bundesweit und helfen Sie mit, den Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie das Freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) in der Weidetierhaltung zu etablieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Mitschke
1. Vorsitzender NABU-Kreisgruppe Lüneburg


Quelle: Facebook-Account von Thomas Mitschke am 18. März, mit freundlicher Genehmigung, hier der Link!