Im gestrigen Beitrag hier auf Wolfsmonitor wies ich darauf hin (hier!), dass ich zuletzt keinen hörbaren Widerstand des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) vor der und zur Entscheidung des Bundesrates, der „Lex Wolf“ zuzustimmen, vernahm. Die Resonanz darauf ließ nicht lange auf sich warten. Der NABU-Niedersachsen machte mich kurzerhand auf folgende Pressemitteilung aufmerksam (im Wortlaut):
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NABU, WWF und IFAW: Harsche Kritik am behördlichen Wolfsmanagement beim Rodewalder Rüden
NABU, WWF und IFAW kritisieren die Entscheidung des niedersächsischen Landesumweltministeriums, die Abschussgenehmigung des Rodewalder Wolfsrüden mit der Bezeichnung „GW717m“ erneut zu verlängern. Laut Medienberichten spielt Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies mit dem Gedanken, Wölfe auch ohne individuelle Zuordnung abschießen lassen zu wollen.
Auch NABU ist überzeugt: Begründung für Abschuss des Rodewalder Wolfs ist fachlich falsch
In einer Stellungnahme des NABU Niedersachsen zum Ablauf der Frist der Abschussgenehmigung des Rodewalder Leitrüden und der Verlängerung dieser Frist bis zum 31. März 2019 heißt es, dass insbesondere von einzelnen Politikern vorwiegend aus den Reihen der CDU und der FDP sowie von Lobbygruppen wie Landesjägerschaft und Landvolk das Wolfsthema dramatisiert, teilweise Unwahrheiten verbreitet und mit teilweise martialischer Ausdrucksweise Ängste gegenüber der Tierart geschürt werden. Die Meldung im Wortlaut:
Niedersachsen: NABU beim Wolf uneinig – jetzt Klarstellung
Nachdem sich der NABU-Landesvorsitzende Dr. Holger Buschmann nach seinen Äußerungen in einer Radiosendung des Deutschlandfunks am 16. Januar (*1) zum Thema Wolf offenbar missverstanden fühlte, weil er dort die gezielte Tötung einzelner Problemwölfe befürwortete, sah sich der NABU Niedersachsen jetzt zu einer Klarstellung gezwungen.
Um Leben und Tod
Während in Brandenburg immer mehr Einzelheiten zu den Umständen des von einem holländischen Jäger erschossenen Wolfes bekannt werden, spitzt sich die Lage in Schleswig-Holstein zu: Dort soll ein Antrag auf die „Entnahme“ des Wolfsrüden mit der offiziellen Bezeichnung GW 294m genehmigt werden. In Niedersachsen streitet der NABU überdies darum, wie künftig mit den Wölfen umzugehen ist.