Am 14. Mai 2020 haben die zuständigen EU-Kommissionsdienststellen aufgrund der vielfach gerügten EU-Rechtswidrigkeit der im März in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen im BNatSchG zum Umgang mit dem Wolf mit einem Pilotverfahren gegen Deutschland begonnen. Das meldet die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT).
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„Gesetzentwurf untergräbt Schutzstatus des Wolfes EU-rechtswidrig und ignoriert Schutzpflichten“
Mit diesen Worten ist der gestern im Bundestag beschlossene Gesetzentwurf gemeint, der – meines Wissens – im nächsten Schritt noch den Bundesrat passieren muss. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) geht in ihrer heutigen Pressemeldung aber noch umfassender auf den Entwurf ein, man riskiere u.a. mit dem gewählten Ansatz erneut ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Die Meldung im Wortlaut:
Jäger in Schleswig-Holstein stellen Bedingungen für Abschuss
In Schleswig-Holstein ist es seit letzter Woche – nach einem Beschluss des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUND) – zahlreichen Jägern erlaubt, den Wolf mit der Kennung GW924m zu erschießen, nachdem dieser mehrfach angeblich wolfssichere Zäune überwunden hatte und Schafe tötete.
Liegen Olaf Lies und die Bundesregierung falsch? Scheinbar ja…
Die erteilte Ausnahmegenehmigung und die bisher erteilten Verlängerungen zur letalen Entnahme des Rodewalder Wolfes sind rechtwidrig. Ebenso rechtwidrig sind der Entwurf der Bundesregierung zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sowie der Gesetzentwurf der FDP zum Wolfsmanagement, die letzten Donnerstag in einer „Nacht- und Nebelaktion“ im Bundestag erörtert wurden.