Nicht selten wird von jenen, die den Wolf ins Jagdrecht bugsieren oder hin und wieder mal einen mutmaßlichen „Problemwolf“ – wie gerade in Schleswig Holstein und Niedersachsen – vermeintlich rechtswidrig schießen wollen, das Argument vorgebracht, dieser Schritt diene der Akzeptanz der Beutegreifer beim Volk.
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Albrecht und Lies genehmigen Abschüsse – Erster Widerstand
Reicht es, nachdem nahezu 20 Jahre lang in ganz Deutschland mühsam Regularien entwickelt sowie Wolfsmanagementpläne abgestimmt und umgesetzt wurden, jetzt bereits, dass Wölfe mehrfach einen Mindestschutz (Grundschutz) überwinden, um sie zu erschießen? Wenn man nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen schaut, seit gestern offensichtlich schon.